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Änderungen zum 1. Juli

Höhere Renten – so stark profitieren Betroffene 2024

350.000 Menschen in Deutschland stellen pro Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Doch nicht jeder bekommt sie auch.

Vorher muss eine Reihe von Hürden überwunden werden.

Werden Arbeitnehmer länger krank, leidet darunter auch das Berufsleben.

Der bisherige Job und die erhoffte Karriere müssen manchmal sogar ganz oder teilweise aufgegeben werden.

Dann spielt auch die Erwerbsminderungsrente eine Rolle.

Für wen sie wichtig wird, wie Sie sie beantragen und was sich 2024 noch ändert.

 

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Art frühzeitige Rente, die greift, wenn die bisherige Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im gleichen Umfang ausgeübt werden kann.

In solchen Fällen sinkt logischerweise der Verdienst oder fällt komplett weg.

Die Erwerbsminderungsrente hilft, diese Einbußen zu kompensieren.

Nicht jeder, der über einige Zeit krank ist, bekommt Erwerbsminderungsrente.

Vor allem nicht in voller Höhe.

Es müssen genaue Voraussetzungen erfüllt sein.

Zuständig für die Prüfung und Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung.

Zur deutschen Rentenversicherung gehören alle gesetzlichen Rentenversicherer.

 

Wer bekommt Erwerbsminderungsrente und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Erkranken Beschäftigte, wird der Lohn zunächst weiter vom Arbeitgeber gezahlt.

Der kann sich die Kosten später unter Umständen von der Krankenkasse erstatten lassen.

Erst, wenn es um schwere Erkrankungen geht, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen (mindestens sechs Monate), kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.

Die bekommt in Deutschland auch nur, wer schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat, das reguläre Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht hat.

Das hängt vom Geburtsjahr ab und steigt nach und nach auf 67 Jahre.

Voraussetzung ist zudem, dass wegen der Gesundheit nur noch weniger als sechs Stunden Arbeit am Tag möglich sind.

Für einen vollen Anspruch wären es sogar weniger als drei Stunden am Tag (bei Geburt bis einschließlich 1. Januar 1961 gilt eine abgemilderte Sonderregelung).

Für viele Selbständige kommt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aber nicht in Frage, denn sie müssen bis auf einige Berufe, nicht in die Rentenversicherung einzahlen und erhalten von daher auch keine Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung.

Sie können etwa durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

Freiwillige gesetzliche Rentenbeiträge reichen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht aus.

Das Thema betrifft daher vorwiegend Arbeitnehmer.

Sie müssen in der Regel eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren durchlaufen haben, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.

Arbeitnehmer müssen mindestens fünf Jahre bei der deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten können.

Davon müssen sie in mindestens drei Jahren Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Bei Schwangeren oder Menschen in Elternzeit gibt es Ausnahmeregeln.

In der Praxis gibt es zudem einzelne Konstellationen, in denen auch Selbständige Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben können.

Zum Beispiel, wenn zusätzlich zur selbständigen Tätigkeit ein weiteres Angestelltenverhältnis besteht  – unter Umständen kann so eben doch eine Rentenpflichtversicherung entstehen.

Aber auch Selbstständige ohne Nebenjob können in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

Dazu kann es zwei Jahre lang kommen, wenn sie weiter freiwillige Rentenbeiträge zahlen und vorher Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Ein dauerhafter Anspruch besteht nur, wenn Selbstständige sich auf Antrag pflichtversichern lassen – oder wenn aufgrund der Tätigkeit eine Pflichtversicherung besteht (wie bei Handwerkern, Künstlern und Publizisten, Hebammen und freiberuflichen Lehrern).

 

Um welche Krankheiten geht es bei der Erwerbsminderungsrente?

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, bei welchen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente zugestanden wird.

Krankheitsgeschichten fallen unterschiedlich aus.

Die Schwere der Krankheit wird jeweils individuell beurteilt. In vielen Fällen geht es aber um schwerwiegende Muskel-, Nerven-, Knochen- oder Stoffwechselerkrankungen.

Auch Krebserkrankungen sind typisch.

Sind psychische Krankheiten gravierend, ist eine Anerkennung ebenfalls möglich.

 

Muss ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Ja. Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Das kann man in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung machen – oder online auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Online muss man dafür ungefähr 45 Minuten Zeit einplanen.

Das gilt aber auch nur, wenn man die entsprechenden Unterlagen vorher bereit liegen hat.

Sonst dauert das Ganze länger.

Theoretisch ist es auch möglich, die Erwerbsminderungsrente formlos in einem Schreiben zu beantragen.

Dann meldet sich die Deutsche Rentenversicherung zurück und fordert weitere Unterlagen an.

Die können per Post oder online eingereicht werden.

 

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Damit es mit der Beantragung und der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente schnell geht, sollte man also gleich alle Unterlagen im Blick haben.

Dazu zählen zum einen Personendaten und die Versicherungsnachweise, zum anderen Dokumente zum Krankheitsverlauf.

 

Im Einzelnen sind das:

  • Kontonummer (IBAN) und Steuer-ID
  • Kranken- und Pflegeversicherungsausweise/-Nummern
  • Versicherungsnummer (steht z.B. auf alten Schreiben zur Rente, Gehaltsabrechnung, Meldung zur Sozialversicherung oder dem Sozialversicherungsausweis)
  • Versicherungsunterlagen für Zeiten ohne Berufstätigkeit, z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten, Bescheide über Sozialleistungen
  • Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)

Zum Krankheitsverlauf müssen bei der Erwerbsminderungsrente zusätzlich noch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Angaben über behandelnde Ärztinnen und Ärzte
  • Eine ärztlich dokumentierte Auflistung der Krankheiten und deren Auswirkungen (die Rentenversicherung spricht von „Gesundheitsstörungen“)
  • Dokumente und vorherige Bescheide von Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsstatus
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten
  • Bei Behinderungen: Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheide zum Grad und zur Art der Behinderung

 

Erwerbsminderungsrente: Was passiert nach der Antragstellung?

Bis es tatsächlich zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente kommt, müssen Arbeitnehmer einige Hürden überwinden.

Nach dem Antrag werden die eingereichten Unterlagen von Ärzten, Krankenkasse und Behörden geprüft.

Die Deutsche Rentenversicherung achtet dabei nicht nur darauf, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden.

Es geht auch um Alternativen.

Wichtig ist vor allem die Frage, ob man trotz Krankheit früher oder später wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.

Entweder in den vorherigen Beruf – oder in einen anderen Beruf, der zum Beispiel weniger körperliche Belastung mit sich bringt – wenn eine Berufsunfähigkeit, aber keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Bei einer Berufsunfähigkeit kann nicht mehr im bisher ausgeübten Beruf gearbeitet werden.

Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann in gar keinem Beruf mehr gearbeitet werden.

Für die Rückkehr sollen die Erkrankten Rehas absolvieren.

Die Deutsche Rentenversicherung spricht selbst vom Grundsatz „Reha vor Rente“.

So ganz schnell gibt es eine Erwerbsminderungsrente also nicht.

Wenn die Krankheit aber so schwer ist, dass eine Reha das Problem nicht lösen kann, kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen.

Die wird dann entweder in abgestufter oder in voller Höhe ausgezahlt.

Das hängt davon ab, ob nach Beurteilung der Rentenversicherung eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Die Anerkennung ist im Regelfall befristet und höchstens drei Jahre gültig.

Nach Ablauf der Frist muss die Erwerbsminderungsrente neu beantragt werden.

Nur wenn eindeutig keine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist, wird langfristig weitergezahlt.

Sind sich Rentenversicherung und Betroffene uneinig darüber, wie viel Arbeit noch möglich ist – und wie viel Erwerbsminderungsrente daher angemessen ist –, kann es kompliziert werden.

Im Zweifel droht ein langwieriger Streit. Wirken die eingereichten Unterlagen nicht plausibel, können weitere Nachweise eingefordert werden.

Zudem kann die Rentenversicherung selbst durch Leistungstests oder eigene Gutachter prüfen lassen, wie krank jemand tatsächlich ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung?

Bei der Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, die darüber entscheidet, was am Ende ausbezahlt wird, geht es unter anderem um die tägliche Arbeitszeit.

Eine volle Erwerbsminderung gibt es, wenn die Krankheit so schwer ist, dass ein Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf.

In dem Fall wird die Erwerbsminderungsrente meist in voller Höhe ausgezahlt.

Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, gelten grundsätzlich als voll erwerbsgemindert.

Gilt man als teilweise erwerbsgemindert, wird davon ausgegangen, dass man zwar weniger als sechs Stunden, aber weiterhin mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Dann gibt es den halben Betrag.

Eine Sonderregelung gibt es für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Sie können auch bei Berufsunfähigkeit zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Es geht also um Fälle, in denen zwar noch wenigstens sechs Stunden tägliche Arbeit möglich sind, aber nicht im bisherigen Beruf.

 

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Und wie berechnet man sie?

Eine pauschale Summe oder Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nicht.

Sie fällt individuell aus und wird nach drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden, bestimmt.

Zum einen geht es um die Höhe und die Jahre der Einzahlungen in die Rentenversicherung.

Dafür vergibt die Deutsche Rentenversicherung Punkte.

Die richten sich nach dem deutschen Durchschnittsverdienst (im Jahr der Einzahlung).

Wer zum Beispiel 70 Prozent des Durchschnittsverdienstes in einem Jahr bezogen hat, erhält 0,7 Punkte.

Die heißen auch Renten- oder Entgeltpunkte.

Der Verdienst bestimmt auch die Höhe der Einzahlungen.

Relevant wird später der Punkte-Durchschnitt aller Beitragsjahre.

Zum anderen geht es um die Art der Erwerbsminderung.

Sie bestimmt den sogenannten Rentenartfaktor.

Gilt man als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Rentenartfaktor 1,0.

Ist man teilweise erwerbsgemindert, ist der Rentenartfaktor 0,5.

Und dann geht es noch um den Rentenwert.

Der wird jährlich bestimmt und war lange in West- und Ostdeutschland unterschiedlich.

Im Westen betrug er bis 30. Juni 2023 36,02 Euro, im Osten 35,52 Euro. Seit dem Stichtag 1. Juli 2023 gelten neue Werte.

Ab diesem Datum beträgt der Rentenwert zum ersten Mal bundeseinheitlich 37,60 Euro.

Zum 1. Juli 2024 ändert sich der Rentenwert erneut.

Dann soll der Rentenwert laut Angaben des Bundessozialministeriums (Stand: 19. März 2024) noch einmal um 4,57 Prozent steigen.

Damit erhöhen sich die Erwerbsminderungsrenten ebenfalls.

Der neue Rentenwert beliefe sich somit rechnerisch auf 39,32 Euro.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung lobte die fortbestehende Angleichung des Rentenwertes sowie die Höhe des Anstiegs.

„Diese positive Entwicklung stärkt die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“, sagte Roßbach.

So würden die Renten voraussichtlich erneut stärker ansteigen als die Verbraucherpreise.

Und noch etwas soll sich zum Stichtag 1. Juli 2024 ändern. Mehr dazu jedoch später.

Wir zeigen ein Beispiel für die aktuelle Berechnung mit den seit 1. Juli 2023 geltenden Werten.

Eine Person hat 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt.

Im Durchschnitt dieser Jahre hat sie 0,7 Entgeltpunkte gesammelt.

Wegen einer schweren Erkrankung bekommt sie eine volle Erwerbsminderungsrente.

Der Rentenartfaktor beträgt also 1,0.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung würde sich der Faktor entsprechend auf 0,5 reduzieren.

Der Rentenwert liegt einheitlich bis zum Juli 2024 bei 37,60 Euro.

 

Wie viel die Erwerbsminderungsrente beträgt, berechnet sich daher wie folgt:

35 Einzahlungsjahre x 0,7 Entgeltpunkte x 1,0 Rentenartfaktor x 37,60 Euro Rentenwert = 921,20 Euro.

Unsere Person im Beispiel kann also mit 921,20 Euro Erwerbsminderungsrente rechnen.

Das Beispiel ist vereinfacht und eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente.

Die erhalten in der Regel Personen, die dieses Jahr eine Erwerbsminderungsrente mit wenigstens 64 Jahren und 10 Monaten beziehen.

2024 steigt die Grenze auf 65 Jahre.

Wer vor diesem Zeitpunkt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhebt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente früher bezogen wird, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent.

Maximal werden jedoch 10,8 Prozent vom errechneten Betrag abgezogen.

Aber auch davon gibt es wieder eine Ausnahme.

Personen, die als teilweise oder voll erwerbsgemindert gelten und auf 35 relevante Jahre in der Rentenkasse kommen, erhalten die Erwerbsminderungsrente schon ab 63 Jahren abschlagsfrei.

Von 2024 an sind dafür wenigstens 40 Jahre nötig, wobei auch Zeiten ohne eigene Beiträge (etwa in der Ausbildung) mitzählen können.

 

Wie viel Geld kann man trotz Erwerbsminderungsrente verdienen?

Wer nun eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fragt sich womöglich irgendwann, wie viel man noch dazu verdienen darf.

Dabei gibt es Freibeträge (teils wird auch von Freigrenzen gesprochen).

Die sind bei einer teilweisen Erwerbsminderung höher als bei einer vollen Erwerbsminderung. 2023 wurden sie noch einmal heraufgesetzt.

Wer mehr verdient, muss mit Kürzungen der Erwerbsminderungsrente rechnen.

Wurde eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt, orientiert sich der Freibetrag am höchsten Verdienst der betroffenen Person in den letzten 15 Einzahlungsjahren.

Die Rentenversicherung bestimmt ihn individuell.

Es sind 2023 jedoch mindestens 35.647,50 Euro im Jahr möglich. 2024 sind es sogar 37.117,50 Euro.

Liegt eine volle Erwerbsminderung vor, ist die Grenze strikter gesetzt.

Wer auf der einen Seite attestiert bekommen will, nicht mehr erwerbsfähig zu sein, kann nicht auf der anderen Seite mit einem hohen Verdienst auf sich aufmerksam machen.

2023 sind bei voller Erwerbsminderung maximal 17.823,75 Euro an Zuverdienst im Jahr möglich.

Der Wert ist allgemein gültig, ändert sich aber jedes Jahr.

2024 gilt ein Wert von 18.558,75 Euro.

 

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Der bedeutendste Vorteil der Erwerbsminderungsrente liegt klar auf der Hand.

Der Staat lässt Menschen, die vor dem Rentenalter schwer krank werden, nicht im Regen stehen.

Wie dargestellt, gibt es aber auch Nachteile.

Einer davon ist die Beantragung und Anerkennung.

Ganz unbürokratisch, selbst wenn die wesentlichen Schritte sowohl analog als auch digital erfolgen können, ist dieser Prozess nämlich nicht.

Es müssen nicht nur diverse Dokumente vorgelegt werden.

Zudem muss die deutsche Rentenversicherung die gesundheitliche Beeinträchtigung anerkennen.

Das kann mitunter sehr kleinteilig werden.

Hinzu kommt, dass der ausgezahlte Betrag auch bei voller Anerkennung nicht immer ausreicht.

Dann ist man letzten Endes darauf angewiesen, sich doch etwas dazuzuverdienen.

Die aufgezeigten Hinzuverdienstgrenzen zeigen, dass auch das nicht immer ohne Weiteres möglich ist.

 

Zuschlag & Erhöhung: Was ändert sich 2024 bei der Erwerbsminderungsrente?

Die 2023 geltenden Richtlinien bleiben zum Jahreswechsel 2024 zunächst bestehen.

Eine kleine Veränderung bei der Erwerbsminderungsrente soll es dennoch geben.

Sie tritt planmäßig zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt sollen viele Empfänger von Erwerbsminderungsrenten einen pauschalen Zuschlag zum errechneten Auszahlungsbetrag erhalten.

Den bekommen alle Betroffenen, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.

Dabei soll folgende gestaffelte Regelung gelten: 

  • Betroffene, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 die Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer hingegen zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente erhalten hat, dem steht ein pauschaler Zuschlag von 4,5 Prozent zu. Dies soll ab 1. Juli 2024 gelten.

Dass der Zuschlag für die Betroffenen, die in späteren Jahren Erwerbsminderungsrente bezogen haben, nicht gilt, begründet die Deutsche Rentenversicherung damit, dass es 2014 und ab 2019 umfangreiche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gegeben hat, die den heutigen Standards bereits entsprechen.

Diese Erhöhung der Beträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent kostet den Bund, der letztlich dafür aufkommt, im Jahr 2024 1,3 und im Jahr 2025 2,6 Milliarden Euro.

Sie wird zudem ergänzt durch eine Erhöhung des Rentenwerts ab 1. Juli 2024.

Davon profitieren sollen rund drei Millionen Menschen.

Der korrekte Zuschlag soll zudem automatisch berücksichtigt werden.

Ein Antrag ist nach aktuellem Stand nicht zu stellen.

 

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben.

Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dabei kam es zunächst zu einem Fehler, der nun berichtigt wurde.

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich immer zum 1. Juli angepasst (Neuregelung § 850c Abs. 4 ZPO seit 2021).

Ihre Höhe richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

 

Bundesgesetzblatt: Tabelle musste korrigiert werden

Arbeitgeber müssen die unpfändbaren Beträge nicht selbst ausrechnen, sondern können diese der Pfändungstabelle entnehmen, die immer rechtzeitig zum Stichtag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Dabei kam es jedoch dieses Jahr zu einem Fehler in der Tabelle, die im Bundesgesetzblatt am 16. Mai 2024 veröffentlicht wurde.

Wenn Unterhaltspflicht besteht, erhöht sich der Betrag ab 1. Juli 2024 um 561,43 Euro monatlich (bis 30.06.2024: 527,76 Euro).

In der fehlerhaften Tabelle stand stattdessen der falsche Wert von 560,90 Euro.

Dieser Wert wurde inzwischen korrigiert.

 

Die korrekten Werte

Die korrekten Pfändungstabellen finden Sie in der korrigierten Fassung des Bundesgesetzblattes oder auf der Seite gesetze-im-internet.de.

 

Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirkt: Nettolohn und Unterhaltspflicht

Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können.

Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt noch bis zum 30. Juni 2024 bei 1.402,28 Euro und wird ab 1. Juli 2024 auf 1.491,75 Euro erhöht.

Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein.

Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht nur nach dem Nettolohn – entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag.

 

Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?

Auch weitere Lohnanteile sind von der Pfändung ausgenommen.

 

Dazu gehören zum Beispiel:

Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen.

Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen.

Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten (§ 850 ff. ZPO).

 

Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025.

 

Mauttarife ab 1. Juli 2024

Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet, der jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.

Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen tzGm zusätzlich von der Achszahl.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein-Feld F.2), ausschlaggebend, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1).

Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse.

Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.

Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).

Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse.

Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet.

Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden.

Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet.

Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.

 

Schadstoffklassen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz

Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden seit dem 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.

Fahrzeuge mit den Maut-Schadstoffklassen ‚Euro 2 + PMK 1‘ fallen in die Maut-Schadstoffklasse 2, nicht mehr in die Maut-Schadstoffklasse 3.

Für Fahrzeuge mit ‚Euro 3 + PMK 2‘ gilt die Maut-Schadstoffklasse 3, nicht mehr die Maut-Schadstoffklasse 4.

Die im Gesetz aufgeführte Kategorie G „umweltfreundlicher als Euro 6“ wird nicht dargestellt, da die Kriterien für diese Kategorie (Euro 7 Norm) seitens der EU noch nicht festgelegt sind.

* Die Maut-Schadstoffklasse wird in den Tarifinformationen des Einzelfahrtennachweises und der Fahrtdetails dargestellt.

 

Kategorie

A

Kategorie

B

Kategorie

C

Kategorie

D

Kategorie

E

Kategorie

F

Euro-
Schadstoff-klasse
Euro 6 EEV 1 Euro 5 Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1,

Euro 0

Maut-
Schadstoff-klasse *
07 06 05 04 03 02 01

 

Mautsätze pro Kilometer ab 1. Juli 2024

* Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen.

Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

 

CO₂-Emissionsklasse Achs- und Gewichtsklasse Euro-Schadstoffklasse Infrastruktur
Mautsatz-Anteil(in Cent/ km)
Luftverschmutzung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km)
Lärmbelastung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km)
CO₂-Emissionen
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Mautsatz
(in Cent/ km)
1 > 3,5 – 7,49 t Euro 1 und 0 5,2 10,2 1,4 8,0 24,8
Euro 2 5,2 9,8 1,4 8,0 24,4
Euro 3 5,2 7,9 1,4 8,0 22,5
Euro 4 5,2 5,5 1,4 8,0 20,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 5,2 4,3 1,4 8,0 18,9
Euro 6 5,2 1,1 1,4 7,4 15,1
7,5 – 11,99 t Euro 1 und 0 6,6 11,4 1,6 8,0 27,6
Euro 2 6,6 11,3 1,6 8,0 27,5
Euro 3 6,6 8,8 1,6 8,0 25,0
Euro 4 6,6 5,9 1,6 8,0 22,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 6,6 4,3 1,6 8,0 20,5
Euro 6 6,6 1,5 1,6 8,0 17,7
12 – 18 t Euro 1 und 0 10,7 12,3 1,6 10,4 35,0
Euro 2 10,7 12,1 1,6 10,4 34,8
Euro 3 10,7 10,1 1,6 10,4 32,8
Euro 4 10,7 6,3 1,6 10,0 28,6
Euro 5/ EEV-Klasse 1 10,7 5,2 1,6 10,0 27,5
Euro 6 10,7 1,5 1,6 10,0 23,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 1 und 0 14,1 16,9 1,6 15,8 48,4
Euro 2 14,1 16,4 1,6 13,8 45,9
Euro 3 14,1 13,4 1,6 13,8 42,9
Euro 4 14,1 8,0 1,6 13,4 37,1
Euro 5/ EEV-Klasse 1 14,1 6,2 1,6 13,4 35,3
Euro 6 14,1 2,2 1,6 12,4 30,3
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 1 und 0 15,5 18,7 1,2 15,8 51,2
Euro 2 15,5 18,2 1,2 13,8 48,7
Euro 3 15,5 14,9 1,2 13,8 45,4
Euro 4 15,5 8,7 1,2 13,4 38,8
Euro 5/ EEV-Klasse 1 15,5 6,2 1,2 13,4 36,3
Euro 6 15,5 2,3 1,2 13,4 32,4
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 1 und 0 15,5 18,7 1,2 16,2 51,6
Euro 2 15,5 18,2 1,2 16,2 51,1
Euro 3 15,5 14,9 1,2 16,2 47,8
Euro 4 15,5 8,7 1,2 16,0 41,4
Euro 5/ EEV-Klasse 1 15,5 6,2 1,2 16,0 38,9
Euro 6 15,5 2,3 1,2 15,8 34,8

 

Zur besseren Übersichtlichkeit zeigen wir in der CO₂-Emissionsklasse 2, 3 und 4 nur die Mautsätze für Fahrzeuge der Euro-Schadstoffklasse 6.

* Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

 

CO₂-Emissionsklasse Achs- und Gewichtsklasse Euro-Schadstoffklasse Infrastruktur
Mautsatz-Anteil (in Cent/ km)
Luftverschmutzung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Lärmbelastung
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent /km)
CO₂-Emissionen
Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/ km)
Mautsatz
(in Cent/ km)
2 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 7,0 14,7
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 7,6 17,3
12 – 18 t Euro 6 10,7 1,5 1,6 9,6 23,4
>18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 11,8 29,7
>18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 12,8 31,8
>18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 15,0 34,0
3 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 6,7 14,4
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 7,2 16,9
12 –

18 t

Euro 6 10,7 1,5 1,6 9,0 22,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 11,1 29,0
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 12,0 31,0
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 14,2 33,2
4 > 3,5 – 7,49 t Euro 6 5,2 1,1 1,4 3,7 11,4
7,5 – 11,99 t Euro 6 6,6 1,5 1,6 4,0 13,7
12 – 18 t Euro 6 10,7 1,5 1,6 5,0 18,8
> 18 t bis 3 Achsen* Euro 6 14,1 2,2 1,6 6,3 24,2
> 18 t mit 4 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 6,8 25,8
> 18 t ab 5 Achsen* Euro 6 15,5 2,3 1,2 7,9 26,9

Der Mautpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamts für Logistik und Mobilität die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen (§ 5 BFStrMG i. V. m. §§ 6 und 2 LKW-MautV).

Bei in Deutschland mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren zugelassenen inländischen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emissionsklasse aus dem Klartext zu Ziffer 14 oder der Schlüsselnummer zu 14.1 nachweisen (§ 7 LKW-MautV).

Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten zeitlich abgestufte Vermutungsregeln, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT-Verkehr (Conférence Européenne des Ministres des Transports – Konferenz der Europäischen Verkehrsminister), nachgewiesen werden kann (§ 8 LKW-MautV).

Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.

 

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassungen zum 1. Juli 2024

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich.

Mit der aktuellen Rentenanpassung von 4,57 Prozent profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, und zwar erstmals in den neuen und den alten Bundesländern gleichermaßen.

„Diese positive Entwicklung stärkt die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“, so Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Rente steigt um 4,57 Prozent.

Da die Angleichung der Renten in Ost und West bereits im vergangenen Jahr vorzeitig erreicht wurde, gibt es einen einheitlichen Anpassungswert für die alten und die neuen Bundesländer.

Die Rentenanpassung fällt erneut deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung.

Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent.

In der Vergangenheit sind die Renten zudem im Durchschnitt stärker gestiegen als die Verbraucherpreise.

So stiegen seit 2014 die Renten im Westen im Jahresdurchschnitt um 2,9 Prozent, die Renten im Osten um 3,9 Prozent.

„Im selben Zeitraum haben sich die Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,4 Prozent jährlich erhöht“, so Roßbach.

Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung sind in den Fragen und Antworten unter www.deutsche-rentenversicherung.de zusammengestellt.

 

Einwegkunststoffrichtlinie

Die Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie durch Polen bedeutet für die Unternehmer viele Änderungen.

Einige von ihnen werden am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Was ist zu erwarten?

 

Wesen der Einwegkunststoffrichtlinie

Die Einwegkunststoffrichtlinie ist eine von der EU verabschiedete Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

Die meisten Prämissen der Richtlinie gelten in Polen bereits seit Januar 2021 über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Pflichten der Unternehmer bei der Bewirtschaftung einiger Abfälle und über die Produktgebühr sowie einiger anderer Gesetze.

Einige der Bestimmungen werden jedoch erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

 

Änderungen für die Unternehmer

Mit dem o.g. Gesetz wird eine Reihe von Änderungen eingeführt, um die Umwelt zu schützen und die Verwendung von Einwegplastikprodukten zu verringern.

 

Ab dem 1. Juli 2024 werden sich Vorschriften ändern, die Folgendes betreffen:

  • die Verfügbarkeit von Alternativen;
  • das Inverkehrbringen von Produkten in Einweggetränkeverpackungen.

 

Adressaten der Pflichten im Bereich der Verfügbarkeit von Alternativen

Unternehmer, die ein Einzelhandels-, Großhandelsgeschäft oder eine gastronomische Einrichtung betreiben, in denen Folgendes angeboten wird:

  • Einwegkunststoffartikel, die im Anhang Nr. 6 des Gesetzes aufgeführt sind und bei denen es sich um Verpackungen handelt,
  • Getränke oder Lebensmittel, die von diesem Unternehmer in diese Produkte verpackt werden.

 

Gegenstand der neuen Pflicht

Gewährleistung:

  • der Verfügbarkeit von Alternativen zu den im Anhang Nr. 6 aufgeführten Einwegkunststoffartikeln, bei denen es sich um Verpackungen handeln muss, die aus anderen Materialien als Kunststoff, einschließlich anderen als biologisch abbaubaren Kunststoffen, bestehen;
  • oder der Verfügbarkeit von wiederverwendbaren Verpackungen.

 

Produkte, deren Verwendung reduziert werden muss

Im Anhang Nr. 6 sind die Einwegkunststoffartikel aufgeführt, deren Verwendung reduziert werden muss:

  1. Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel;
  2. Lebensmittelverpackungen:
  • darunter Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) für Lebensmittel, die:
    1. dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden;
    2. in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden; und
    3. ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können,
  • einschließlich Lebensmittelverpackungen für Fast Food oder andere Speisen zum unmittelbaren Verzehr, ausgenommen Getränkebehälter, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen (Wrappers) mit Lebensmittelinhalt.

 

Risiken bei Nichtbefolgung der Pflicht

Ein Unternehmer, der nicht für die Verfügbarkeit der o.g. Alternativen sorgt, wird mit einer Geldbuße bestraft.

Die Geldbuße beträgt in diesem Fall zwischen 500 PLN und 20 TPLN.

Sie wird von dem zuständigen Woiwodschaftsinspektor für die Handelsinspektion verhängt.

Bei der Festlegung des Strafmaßes werden der Schädlichkeitsgrad des Verstoßes, die Art, der Umfang und die Dauer des Verstoßes sowie die bisherige Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigt.

Adressaten der Pflicht im Bereich des Inverkehrbringens von Produkten in Einweg-Getränkebehältern.

Diejenigen, die Produkte in Einweg-Getränkebehältern in Verkehr bringen, bei denen es sich um Kunststoffbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern handelt.

 

Gegenstand der neuen Pflicht

Gewährleistung, dass die Verschlüsse und Deckel während der für das Produkt vorgesehenen Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben.

 

Risiken bei Nichteinhaltung der Pflicht

Ein Unternehmer, der der obigen Pflicht nicht nachkommt, wird mit einer Geldbuße bestraft.

Die Geldbuße beträgt in diesem Fall zwischen 10 TPLN und 500 TPLN.

Sie wird von dem zuständigen Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz verhängt.

 

Das ändert sich für Kabel-TV-Nutzer

Die Kabel-TV-Gebühren werden ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen können, müssen Sie rechtzeitig einen eigenen Vertrag abschließen.

Ihr Kabel-TV-Anschluss wird derzeit noch im Rahmen Ihres Mietverhältnisses bereitgestellt.

Dafür hat die Deutsche Wohnen einen Sammelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen.

Die anfallenden Kosten für die Fernsehversorgung rechnet die Deutsche Wohnen bislang über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung ab.

Die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten hat die Bundesregierung mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) jedoch abgeschafft.

Das neue Gesetz tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab Juli 2024 wird Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz automatisch beendet.

Die Gebühren für Ihren Kabel-TV-Empfang werden dann nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abgerechnet.

Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen möchten, müssen Sie für Ihre Wohnung rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

 

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  • Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  • Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  • Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  • Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

 

Allgemeine Information zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken.

Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

 

Bisher:

Die Deutsche Wohnen hat mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen.

Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Mietverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen.

Die Kosten dafür legt die Deutsche Wohnen auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung um.

 

Ab dem 01.07.2024:

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist diese Umlage der Kosten nicht mehr zulässig (bis spätestens 30.06.2024) und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.

 

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen.

Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 EUR pro Stunde brutto.

Eine weitere Erhöhung folgt zum 01.07.2025.

Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Zum 1. Mai stieg der Pflegemindestlohn.

Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 15,50 EUR brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 EUR und Pflegefachkräfte 19,50 EUR.

Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum 01.07.2025 folgen.

Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai – einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.

Beschäftigte in der Altenpflege haben zudem Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.

Bei einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage pro Kalenderjahr.

Wenn tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vorsehen, gilt diese Regelung nicht.

Die Höhe des Pflegemindestlohns und der Urlaubsanspruch finden sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28.11.2023, die bereits zum 01.02.2024 in Kraft getreten ist.

 

Die Mindestlöhne im Einzelnen:

 

Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Höhe

ab 01.02.2024             14,15 EUR

ab 01.05.2024             15,50 EUR

ab 01.07.2025             16,10 EUR

 

Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)

Höhe

ab 01.02.2024             15,25 EUR

ab 01.05.2024             16,50 EUR

ab 01.07.2025             17,35 EUR

 

Mindestlohn für Pflegefachkräfte

Höhe

ab 01.02.2024             18,25 EUR

ab 01.05.2024             19,50 EUR

ab 01.07.2025             20,50 EUR

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 EUR pro Stunde.

 

Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärungen VZ 2022

Die Fristverlängerungen für die VZ 2019 bis 2025 sind gesetzlich festgelegt.

Nach den um jeweils sechs Monate verlängerten Fristen für die VZ 2019 bis 2021 werden die Fristverlängerungen für die VZ 2022 bis 2025 sukzessive verkürzt.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für den VZ 2022 endet in beratenen Fällen (ohne L+F) am 31. Juli 2024 (mit L+F am 31. Dezember 2024).

Eine weitere generelle Fristverlängerung für den VZ 2022 wird es nicht geben.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter zeitnah nach Fristablauf Zwangsgeldandrohungen an Jene versenden werden, die die Frist nicht eingehalten haben.

 

Die Gasspeicherumlage steigt

Neue Gasverträge dürften ab Juli 2024 teurer werden. Wie Trading Hub Europe (THE), die die Gasspeicherumlage festlegt, mitteilt, wird ab dem 1. Juli 2024 die Umlage von 1,86 Euro/MWh auf 2,50 Euro/MWh angehoben.

Grundlage hierfür ist Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht.

Als Grund für die Erhöhung werden unter anderem die im Winter 2023/2024 stärker als erwartet gesunkenen Preise genannt, wodurch die Erlöse der THE geringer als erwartet ausfielen.

 

Regelungen zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis treten in Kraft

Ab dem 1. Juli treten auch neue Regelungen zum Eigenanbau von Cannabispflanzen in Kraft.

Die Regelungen zum privaten Anbau, die Teil der ersten Säule des neuen Cannabisgesetzes sind, ermöglichen ab Juli 2024 den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen.

Laut Gesetz darf es sich bei den Vereinen nur um nicht-wirtschaftliche Vereinigungen oder eingetragene Genossenschaften handeln, die maximal 500 Mitglieder zählen und deren Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Zweck dieser Vereinigungen darf lediglich der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum sein.

Der Konsum in den Anbauvereinigungen und eine kommerzielle Weitergabe sind hingegen laut dem Gesetz nicht erlaubt.

 

Neue Fahrassistenzsysteme werden für Neuwagen Pflicht

Eine weitere Neuerung im Bereich von Kraftfahrzeugen betrifft das Inkrafttreten einer EU-Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen.

Ab Juli 2024 gilt eine neue EU-weite Pflicht, alle Neuwagen innerhalb der EU mit Fahrassistenzsystemen auszustatten.

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass alle neuen Fahrzeuge mit einer Reihe von Systemen ausgestattet sein müssen, um in der EU zugelassen zu werden.

Die ab Juli 2024 verpflichtenden Systeme sind: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, adaptives Bremslicht, Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent, Reifendruckkontrollsystem, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und eine Black-Box, die Unfalldaten speichert.

Die Black-Box kann nicht deaktiviert werden und speichert Daten, falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.

Hierbei werden sämtliche Daten des Fahrzeuges aufgezeichnet, mit dem Ziel, für eine anschließende Unfallanalyse verwendet zu werden.

 

Neue Gesetze und Änderungen im Juni 2024

Das Leben besteht aus vielen verschiedenen Aspekten. Bei den meisten Dingen ist in Deutschland durch Gesetze und Regeln festgelegt, wie sie zu verlaufen haben. Doch wie sich die Welt ändert, ändern sich auch die Gesetze. Welche Änderungen im Juni 2024 dort und sonst noch so auf der Tagesordnung stehen, erfährst du hier im Artikel.

Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, war bislang mit diversen Hürden verbunden, die zumindest teilweise gesenkt werden. Zeitgleich sollen Prozesse innerhalb des Verwaltungsapparats durch digitalisierte Abläufe beschleunigt werden. So ist es durch ein neues Gesetz ab dem 26. Juni 2024 möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine schon bestehende zu behalten. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte, muss also seine bisherige Identität nicht aufgeben. Außerdem wird die Zeit, die Ausländer in Deutschland leben müssen, bevor sie die Staatsangehörigkeit annehmen können, von acht auf fünf Jahre gesenkt. Bei besonders guter Integration soll diese Zeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Wenn beide Eltern keinen deutschen Pass besitzen, aber ein Elternteil fünf Jahre oder mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen Kinder bei ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. So sollen ihre Bildungschancen verbessert werden, sagt das Innenministerium. Ehemalige Gastarbeiter müssen keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren. Ausreichende mündliche Sprachkenntnisse reichen demnach aus. Ausgeschlossen wird die deutsche Staatsbürgerschaft hingegen bei der sogenannten Mehrehe oder auch, wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann missachtet wird. Ebenso ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei antisemitisch, rassistisch oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen der Antragstellenden. Außerdem wird die sogenannte Sicherheitsprüfung digitalisiert und soll dadurch beschleunigt werden. Dabei wird die Liste der zu überprüfenden Behörden um jene Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Verfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Disney+ schränkt Account-Sharing ein

Schock für viele Disney-Fans. Der Micky-Maus-Konzern schränkt das beliebte Accountsharing für seinen Streamingdienst Disney+ ein. Damit will der Konzern im Juni 2024 weltweit starten und die Maßnahme bis September 2024 abgeschlossen haben. Jeder Haushalt braucht einen eigenen Disney+-Account, um weiterhin in den Genuss der Formate des Senders zu kommen. Wer also den Account von jemand anderem mitbenutzt, braucht entweder einen eigenen Zugang oder verliert die Möglichkeit, weiterhin auf Disney+ Filme und Serien zu streamen. Wie das gehen kann, hat unter anderem Konkurrent Netflix im vergangenen Jahr vorgemacht. Hier bekamen Nutzer die Nachricht angezeigt, ob dies der Hauptzugang sei. Dort können aber für 5 Euro im Monat weitere Zugänge zum bestehenden Abonnement für haushaltsfremde Personen hinzugebucht werden. Damit sparen andere Haushalte immer noch Geld im Vergleich zu einem eigenen Abo.

Amateurfunk wird modernisiert

Rund 61.000 Menschen haben in Deutschland eine Amateurfunk-Zulassung. Das heißt, sie können sonst wo auf der Welt Menschen mit ihren Funkantennen kontaktieren. Doch die alten Gesetze waren nun schon etwas angestaubt, weswegen der Amateurfunk durch Änderungen am Gesetz im Juni 2024 auf die Höhe der Zeit gehoben wird. So wird ein sogenannter Remote-Betrieb ermöglicht. Das erlaubt den Betrieb der  Amateurfunkstelle auch aus Schrebergärten oder der eigenen Küche heraus, auch wenn es nicht der Betriebsort selbst ist.

Sommerfahrplan bei der Deutschen Bahn

Am 9. Juni 2024 stellt die Bahn vom Winterfahrplan auf den Sommerfahrplan um, der bis Mitte Dezember 2024 gilt. Neben einigen kleinen Änderungen bei verschiedenen Verbindungen gibt es erst ab Juli weitere Änderungen.

BahnCard wird nur noch digital ausgegeben – mit einer Ausnahme

Die Deutsche Bahn werkelt an der von ihr ersonnenen Zukunft und schafft die Plastik-BahnCard ab. Ab 9. Juni 2024 werden keine neuen BahnCards im Scheckkartenformat mehr ausgegeben. Das bedeutet, dass diese künftig nur noch digital in der App DB Navigator verfügbar sein wird. Eine Ausnahme gibt es dennoch. Schließlich gibt es auch heutzutage noch Menschen ohne Smartphone und leeren Handyakkus. Daher kann die Karte auch für den Fall der Fälle ausgedruckt werden. Dafür brauchst du allerdings einen Internetzugang, denn dieses Dokument ist ab 9. Juni nur über das Bahn-Kundenkonto zugänglich.

So geht’s:

  1. In Kundenkonto auf bahn.de einloggen.
  2. „Kundenkonto verwalten“ anklicken.
  3. „BahnCard“ anklicken.
  4. „Optionen“ bei der gewünschten BahnCard anklicken.
  5. „Ersatzdokument anzeigen“ klicken.
  6. Ersatzdokument mit einem Drucker ausdrucken.

Wenn du das Ersatzdokument nutzen möchtest, musst du allerdings deinen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Google Fitbit künftig ohne Drittanbieterapps

Die Google Fitbit, der Fitnesstracker des Tech-Konzerns, war bisher auf eine gewisse Vielfalt ausgelegt – konnten die Nutzer doch auf verschiedene Apps und Designs zurückgreifen, die zum Beispiel das Aussehen der Ziffernblätter änderten.Doch nun ist damit Schluss. Google lässt EU-Nutzer auf alle Google-fremden Apps und Designs ab Juni 2024 nicht mehr zugreifen. Auch für bisherige Nutzer heißt das, dass nur die Google-Apps und Google-Designs mit der Google Fitbit genutzt werden können. Solltest du ein solches Gerät besitzen, musst auch du umrüsten. Zu den betroffenen Geräten gehören unter anderem die Modelle Sense, Sense 2, Versa, Versa 2, Versa 3, Versa 4, Versa Lite und Ionic. Warum Google diesen Schritt geht, ist nicht ganz klar, das Unternehmen spricht lediglich von „neuen behördlichen Auflagen“. Vermutet werden strenge Datenschutzgesetze in der EU.

Google Podcasts wird eingestellt

Hörst du Podcasts über die App Google Podcasts, wirst du dich auch hier umstellen müssen. Eine Änderung am 23. Juni 2024 führt dazu, dass keine Podcasts mehr verfügbar sein werden. Nutzer haben bis zum 29. Juli 2024 Zeit, ihre Daten zu exportieren oder auf ein YouTube-Music-Abonnement zu übertragen. Nach dem Herunterladen der Daten sollst du sie aber auch auf andere Podcast-Apps übertragen können. Nutzungstechnisch ändern soll sich mit YouTube Music nichts, aber ein genauer Blick auf das aktuelle Abonnement sollte trotzdem besser geworfen werden.

AdBlocker für Google Chrome werden eingeschränkt

Google Chrome ist für viele Menschen der Browser ihrer Wahl. Durch eine Änderung ab Juni 2024 wird allerdings unter anderem AdBlockern das Leben sehr schwer gemacht. Eine neue Schnittstelle für Browsererweiterungen mit dem Namen Manifest V3 (MV3) ist dafür verantwortlich. Die vorhergehende Version wird wohl bald samt aller Funktionen und Erweiterungen abgeschaltet. Die neue Version schränkt die Funktionen von AdBlocker massiv ein, was die Nutzer wohl nicht glücklich machen dürfte. Zwar arbeiten auch andere Browser mit MV3, allerdings sollen auch ältere Erweiterungen weiterhin in vollem Umfang unterstützt werden, bspw. in Firefox, Opera oder auch Edge.

Deutschlandflagge mit Bundesadler für Privatpersonen während EM erlaubt

Eigentlich darf jeder die Deutschlandflagge immer und überall verwenden – allerdings nur die ohne den Adler, denn die sogenannte Bundesdienstflagge ist den Bundesdienststellen des Bundes vorbehalten. Für die Männer-EM im Fußball gilt allerdings eine Ausnahme. Eigentlich müsstest du ein Bußgeld zwischen 5.000 Euro und 1.000 Euro bezahlen, wenn du die Bundesdienstflagge hisst oder aufhängst – zum Beispiel im Garten oder auf dem Balkon. Allerdings gibt es für Großveranstaltungen wie die anstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland Ausnahmen. Die Änderung gilt ab 14. Juni 2024, dem Tag des Eröffnungsspiels. Eine Strafe droht nur, wenn die „Sozialadäquanz“ der Nutzung überschritten wird.

Gravis schließt alle Filialen in Deutschland

Die Apple-Handelskette Gravis schließt zum 15. Juni 2024 all ihre Filialen in Deutschland. Betroffen von der Maßnahme sind zudem 400 Mitarbeitende, die ihren Job verlieren. Ein Sozialplan sieht Abfindungen in unterschiedlicher Höhe vor, diese ist gekoppelt an Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Kunden, die bspw. noch Geräte reparieren lassen wollen, können das nur noch bis zum 15. Mai 2024 machen – danach werden Reparaturen nicht mehr angenommen. Die Reparaturen sollen bis Ende Juni abgeschlossen werden.

Europawahl

Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

Umstellung beim Kabelfernsehen

Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis etwa zwölf Millionen Mieter.

Chancenkarte

Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern dürfen ab Juni mit der sogenannten Chancenkarte zur Jobsuche für ein Jahr nach Deutschland kommen. Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.

Handy-zu-Handy-Zahlungen von EPI

Kundinnen und Kunden einiger Banken in Europa können ab Ende Juni untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen durchführen. Das ermöglicht das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. In Deutschland nehmen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank daran teil. Ende Juni soll die erste Ausbaustufe starten. Ziel der Initiative ist, ein einheitliches europaweites System zum Bezahlen per Karte und Smartphone aufzubauen, um der Kundschaft ein Konkurrenzangebot zu mächtigen US-Konzernen wie Paypal zu machen.

Höchstgröße für geführte Touristengruppen in Venedig

Die Lagunenstadt verbietet vom 1. Juni an von Reiseführern begleitete Touristengruppen mit mehr als 25 Menschen. Auch sind nun Lautsprecher bei solchen Führungen verboten. Die Maßnahmen sollen helfen, den Massentourismus und seine negativen Auswirkungen einzuschränken, wie auch die jüngste Einführung von Tagestickets.

King-Charles-Scheine

Großbritannien-Reisende könnten mit neuem Geld in Berührung kommen. Ab dem 5. Juni kommen Scheine mit dem Abbild von König Charles III. in Umlauf.

Wichtig für Rentner: Fünf Änderungen im Juni

  1. Änderung: Rentenerhöhung 2024 startet Mitte Juni 2024

Die Rentenerhöhung startet Mitte Juni 2024. Der Postrentenservice der Deutschen Rentenversicherung druckt fleißig für gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Rentenanpassungsbescheide. Die Reihenfolge ist auch vorgegeben. Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, sind zuerst dran, Rentner die die Rente nachschüssig erhalten, dann später. Die gesamte Aktion läuft bis Ende Juli 2024, bis alle Rentner den Bescheid erhalten haben.

  1. Änderung: Bundesrat stimmt Rentenerhöhung 2024 zu

Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 14.06.2024 in seiner 1.045 Plenarsitzung der Rentenanpassung 2024 zustimmen, so wie sie von der Bundesregierung beschlossen wurde. Rentnerinnen und Rentner erhalten in Deutschland ab Juli 2024 = 4,57 Prozent mehr Rente.

  1. Änderung: Zahlung der Rente im Juni 2024

Die Zahlung der gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Thema. Und wie immer geht es um den Rentenzahltermin. Diesmal für den Juni 2024. Zahltag ist gesetzlich immer der letzte im Monat, wenn dieser Tag nicht ein Feiertag, Samstag oder ein Sonntag wäre. Der letzte Tag im Monat Juni ist ein Sonntag, der 30.06.2024. Dieser Tag ist kein Rentenzahltag. Auch der Samstag der 29.06.2024 ist kein Rentenzahltag. Insoweit schiebt sich zu Gunsten 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner der Zahltag der Rente auf den 28.06.2024, ein Freitag vor. Der 28.06.2024 ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Juni 2024, er ist kein gesetzlicher Feiertag. Alle rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ob vorschüssig oder nachschüssig erhalten am 28. Juni 2024 ihre Rente gezahlt.

  1. Änderung: Diese Geburtsjahrgänge können ab Juni 2024 erstmals ihre Rente bekommen
  • Die Regelaltersrente können die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1958 bis einschließlich 01.06.1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres bekommen. Sie benötigen 5 Jahre allgemeine Wartezeit und den Rentenantrag.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte können ab dem 01.06.2024 erstmals die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1961 bis einschließlich 01.06.1961 erreichen. Die Versicherten benötigen 35 Jahre Wartezeit und ebenfalls den Rentenantrag.
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.09.1962 bis zum 01.10.1962 können mit Nachweis eines Grades der Behinderung von 50 und 35 Jahren Wartezeit erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.01.1960 bis einschließlich 01.02.1960 können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten am 01.06.2024 in die abschlagsfreie Altersrente gehen, wenn sie 45 Jahre Wartezeit nachweisen können.
  1. Änderung: Das Staatsangehörigkeitsrecht ändert sich am 26.06.2024

Wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will, muss verschiedene Hürden überspringen, diese sollen gesenkt werden. Die wichtigste Neuerung ist, dass es ab dem 26.06.2024 möglich sein wird, zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft eine bestehende andere zu behalten. Die Zeit die Ausländer in Deutschland leben müssen, um die Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird von 8 auf 5 Jahre gesenkt. Kinder von Eltern, die beide keinen deutschen Pass besitzen, aber einer der Eltern fünf Jahre und mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen nach ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt sicher noch mehr wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Monat Juni 2024. Aus unserer Sicht die Änderungen, die für Sie vielleicht am Interessantesten sein könnten! Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

 

Ticketsteuer, Autokauf und Vieles mehr: Was ändert sich im Mai 2024?

Der neue Monat bringt wieder einige gesetzliche Neuregelungen mit sich.

Was ändert sich mit Blick aufs Geld?

Der Mai macht nicht alles neu, aber manches schon.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die sich im Geldbeutel vieler Menschen bemerkbar machen dürften.

 

Höhere Ticketsteuer

Flugreisende müssen sich auf womöglich steigende Preise einstellen.

Zum 1. Mai steigt die Ticketsteuer je nach Entfernung um über 20 Prozent auf eine Spanne zwischen 15,53 und 70,83 Euro je Flugschein, so die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 16. April).

 

Auch das ZDF hatte vorab entsprechend über die geplante Neuregelung berichtet:

·   Distanzklasse I (Europa): 15,53 Euro (alt: 12,73 Euro),

 

·   Distanzklasse II (Mittelstrecke, u.a. Nordafrika oder mittlerer Osten): 38,72 Euro (alt 32,25 Euro),

 

·   Distanzklasse III (Langstrecke, u.a. amerikanischer Kontinent): 70,83 Euro (alt 58,06 Euro).

Schweizer Strafzettel

Deutsche Falschparker oder Raser, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten.

Umgekehrt können auch schweizer Verkehrssünder leichter belangt werden.

Die neue Regelung gilt, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt.

 

Infos beim Neuwagenkauf

Wer einen Neuwagen kauft, bekommt vom 1. Mai an mehr Informationen beim Händler.

Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben.

Auch ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala.

Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr.

Auch die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.

 

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld.

Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

 

App DB-Streckenagent wird eingestellt

Eine Änderung im Mai 2024 betrifft dich, wenn du die Bahn-App DB Streckenagent genutzt hast.

Diese App hat es ermöglicht, von der Haustür bis zum jeweiligen Ankunftsort die gesamte Strecke im Blick zu haben – inklusive Aktualisierungen im Verspätungsfall.

Die App soll aber nicht komplett eingestampft werden, sondern durch die App Regio Guide ersetzt werden.

Ob alle Features dabei übernommen werden, ist nicht bekannt.

 

Brauerei schließt ihre Pforten

Alles neu macht der Mai – leider nicht immer zum Guten.

Das Brauhaus Krieger Bräu aus Landau an der Isar muss dichtmachen.

Grund sollen die wirtschaftlichen Entwicklungen in letzter Zeit sein.

Allerdings werden alle Mitarbeiter und die Braurezepte von der Brauerei Graf Arco übernommen, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet.

Also ändert sich außer dem Brauort vielleicht doch nicht ganz so viel.

 

Wer zum 1. Mai in Rente gehen kann

Zum 1. Mai 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge:

·   Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. April 1958 bis einschließlich 1. Mai 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag

 

·   Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. April 1961 bis einschließlich 1. Mai 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag

 

·   Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die zwischen dem 2. Januar und dem 1. Mai 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und zwei        Kalendermonaten diese Altersrente beanspruchen – ohne Abschlag.

 

·   Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. August 1962 bis einschließlich 1. September 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag

 

Die Rente wird im Mai übrigens erst sehr spät ausgezahlt.

Im Juni 2024 dagegen gibt es ungewöhnlich früh Geld, wie eine Termin-Übersicht zeigt.

 

Neuer Bio-Diesel an den Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten könnten im Mai offiziell verfügbar sein.

Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die neuen Kraftstoffe wie XLT, HVO oder B10 überhaupt verträgt.

 

 

Neues Feld beim Personalausweis

Bei ausländischen Grenzbehörden sorgt das „Dr.“ mitunter für Probleme, die ab Mai mit einer Änderung im Personalausweis behoben werden sollen.

Wer ab dem 1. Mai einen neuen Ausweis oder einen neuen Reisepass beantragt und einen Doktor-Titel hat, bekommt ein neues Datenfeld.

 

KI-Warnhinweise bei Facebook und Instagram

Der Facebook-Konzern Meta wird ab Mai 2024 mehr von Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos mit Warnhinweisen auf seinen Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, Threads) lassen, statt sie zu löschen.

Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte.

 

Neue Regeln beim Eurovision Song Contest

Am 11. Mai ist wieder europäisches Wettsingen.

Neue Regeln sollen den Eurovision Song Contest aufregender machen.

Es geht vor allem um die Auftritte der fünf größten Geldgeber, darunter Deutschland.

Die sogenannten Big Five werden auch in den beiden Halbfinalen in voller Länge live auftreten, obwohl sie sicher im eigentlichen Finale stehen.

Deutschlands ESC Kandidat Isaak Guderian spricht in diesem Zusammenhang von einem Privileg, wie er im Interview mit wa.de erklärt.

Am Finalabend werden außerdem die Telefon- und Onlineabstimmung mit Beginn des ersten Auftritts freigeschaltet, sodass man seine Stimme direkt unter dem Eindruck des Live-Erlebnisses abgeben kann.

Änderungen im April 2024: Renten, Elterngeld und Cannabis

Im April 2024 stehen Änderungen an, von denen Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Es gibt Neuerungen bei Elterngeld, Rente, Blitzermarathon und mehr.

Kein neuer Monat ohne Neuerungen.

Der April 2024 bringt viele kleinere und größere Änderungen und Neuregelungen – mit Folgen für viele Menschen in Deutschland.

Es geht dabei unter anderem um höhere Mehrwertsteuer, Rente, Elterngeld, Kundenrechte bei Amazon und neue Optionen an der Tankstelle.

Außerdem geht es im April notorischen Rasern an den Kragen.

Im Folgenden gibt es einen Überblick über das, was neu und wichtig ist.

 

Änderungen im April 2024: Feiertage und andere besondere Tage

Fangen wir mit Änderungen an, die streng genommen keine sind.

Der April beginnt wie immer mit einem besonderen Tag: Scherzkekse veräppeln am 1. April ihre Mitmenschen – „April, April“.

Diesmal ist der erste Tag des Monats noch aus einem anderen Grund besonders, denn er ist ein Feiertag, nämlich Ostermontag.

Und wie immer stellt sich für Millionen Brötchen-Fans die Frage: Wie öffnen die Bäcker über Ostern?

Ein weiterer gesetzlicher Feiertag ist den Deutschen in diesem Monat zwar nicht vergönnt, wohl aber ein „Feier-Abend“.

Am 30. April wird in den freien 1. Mai getanzt.

 

Änderungen im April 2024: Blitzermarathon macht Jagd auf Raser

Verkehrsteilnehmer müssen im Rahmen der europäischen Speedweek vom 15. bis 21. April 2024 (Montag bis Sonntag) mit mehr Geschwindigkeitskontrollen und Radarfallen rechnen.

Darin eingebettet ist der Blitzermarathon am Freitag, 19. April.

Für Autofahrer heißt das: Fuß vom Gas, Auge aufs Tacho. Ansonsten sind Geld und womöglich auch noch Lappen weg.

 

Änderungen im April 2024: Wieder volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Seit Oktober 2022 galt wegen der hohen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gas und Fernwärme.

Diese Entlastungsmaßnahme für Verbraucher läuft zum 31. März aus. Ab dem 1. April 2024 ist wieder die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig.

 

Änderungen im April 2024: Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

Wer sehr gut verdient, braucht nicht auch noch Elterngeld.

Eine Einkommensgrenze gibt es schon lange, ab dem 1. April wird sie gesenkt.

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf Elterngeld.

Wer mehr verdient, bekommt nichts. Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro.

Die Reform des Elterngeldes bringt noch eine weitere Änderung bei der gemeinsamen Elternzeit.

 

 

Änderungen im April 2024: Wer zum 1. April in Rente gehen kann

Zum 1. April 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge.

Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. März 1958 bis einschließlich 1. April 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. März 1961 bis einschließlich 1. April 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 1. Mai 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die 45 Jahre Wartezeit am 1. Mai nachgewiesen sind.

Hier fällt kein Abschlag an.

Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, kann also erst ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten, da am 1. April das Lebensalter für diese Rente erst vollendet wird.

An diesem Tag liegen die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente noch nicht vor.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. Juli 1962 bis einschließlich 1. August 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag.

Die Rente im April wird übrigens am 30. April und damit am letzten Tag des Monats ausgezahlt.

Im März gibt es für die Rentenauszahlung dagegen einen seltenen Termin.

 

Änderungen im April 2024: Viele neue Fragen in der Führerscheinprüfung

Wer am 1. April oder danach seine theoretische Führerscheinprüfung macht, muss mit neuen Fragen rechnen.

Denn mit dem Start in den April tritt eine Änderung in Kraft, durch die der Fragenkatalog um 61 neue oder überarbeitete Fragen ergänzt wird.

Sowohl der Autoführerschein als auch viele weitere Führerscheinklassen sind betroffen.

 

Änderungen im April 2024: Neue Kraftstoffe an Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten beiden, B10 und XTL, könnten schon im April offiziell verfügbar sein.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die Kraftstoffe überhaupt verträgt.

 

Änderungen im April 2024: Cannabis wird legalisiert

Zum 1. April wird Cannabis teilweise legalisiert.

Die Pläne sehen vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben dürfen.

Daheim ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

Welche Regeln gelten laut Cannabis-Gesetz für Autofahrer?

Sicher ist: Am Arbeitsplatz zu kiffen ist eine schlechte Idee.

 

Änderungen im April 2024: Amazon verkürzt Rückgabenfristen

Amazon nimmt Änderungen vor, die für Kunden von Nachteil sind.

Der Handelsgigant verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen.

Die Regel greift voll ab dem 25. April.

Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Erst Anfang 2024 hat Amazon sein Prime-Angebot geändert – seither heißt es zahlen oder Werbung schauen.

 

Änderungen im April 2024: Venedig kostet Eintritt

Einmal Venedig sehen und sterben: Touristen fallen in den warmen Monaten in der weltberühmten Lagunen-Stadt ein und machen ein normales Leben dort nicht möglich.

Künftig bittet Venedig seine Tagesbesucher an ausgewählten Terminen zur Kasse.

Auftakt ist am 25. April. Das Geld aus den Eintrittspreisen soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

 

Änderungen im April 2024: Vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Studentinnen und Studenten vieler Hochschulen bekommen zum Beginn des Sommersemesters 2024 ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen, wenn sie wegen drohender ÖPNV-Streiks wie in Nordrhein-Westfalen denn fahren.

Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

 

Änderungen im April 2024: Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden.

Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

 

Änderungen im April 2024: Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss für Azubis

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage.

Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

 

Israelische Staatsangehörige: Bis 26. April ohne Aufenthaltstitel in Deutschland

Im Zuge des durch die Terrororganisation Hamas gestarteten Gaza-Krieges wurde die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Es erlaubt israelischen Staatsangehörigen, die ab dem 9. Juli 2023 visumsfrei eingereist sind, sich statt der eigentlichen 90 Tage bis zum 26. April 2024 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten.

Über eine Verlängerung ist aktuell nichts bekannt. Genauere Informationen für Betroffene finden sich bspw. auf der Onlinepräsenz der Stadt Frankfurt am Main.

 

Änderung im April 2024: WhatsApp bekommt neue Datenschutzregeln

Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bekommen eine Änderung im April 2024.

Wer die App nach dem 11. April 2024 nutzen will, muss diesen aktiv zustimmen.

Geändert wird unter anderem das Mindestalter zur Nutzung von bislang 16 auf 13 Jahre.

Wenn dich jemand in einer Gruppe hinzufügen möchte, geht das künftig nicht mehr einfach so – du kannst selbst entscheiden, ob du das möchtest.

 

Mindestlohn-Erhöhungen in zwei Branchen

Zwei Branchen können sich auf eine Mindestlohnerhöhung freuen.

Für Gesell*innen, die Maler*in oder Lackierer*in gelernt haben, gibt es künftig mind. 15 Euro pro Stunde, für ungelernte Arbeitskräfte in diesem Bereich mind. 13 Euro pro Stunde.

Für Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt der Mindestlohn auf 18,32 Euro, wenn sie die behördliche Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft bestanden haben.

Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte erhalten ab dann 16,95 Euro.

 

Änderung im April 2024: Gatorade kommt zurück

Wer kennt es noch? Das Getränk Gatorade war 15 Jahre aus deutschen Getränkeregalen verschwunden, feiert im April 2024 jedoch eine Rückkehr.

Insgesamt soll es 4 Sorten des sogenannten funktionellen Sportgetränks geben: „Lemon“, „Orange“, „Cool Blue“ und „Tropical Burst“.

 

Kurtaxe in Barcelona wird erhöht

Wer in Barcelona bislang Urlaub gemacht hat, musste pro Übernachtung eine Kurtaxe von 2,75 Euro entrichten.

Um die Herausforderungen des globalen Klimawandels besser bewältigen zu können, wird die Kurtaxe ab 1. April auf 3,25 Euro angehoben – der Urlaub in der katalanischen Metropole wird also teurer.

 

AirBnB ändert AGB und verbietet Vermieter*innen Kameras

AirBnB stärkt die Privatsphäre seiner Nutzer*innen auf Mieter*innenseite.

Das heißt, dass es ab 30. April 2024 per AGB verboten ist, in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren und Wohnzimmern Überwachungskameras zu installieren.

In der Realität betroffen sein werden nur wenige Wohnungen, da die Kameras explizit in der Beschreibung erwähnt wurden mussten und das nicht wirklich häufig der Fall war.

Änderungen im März – mehr Lohn, neue Renten-Beiträge, höhere Kosten und Co.

Auf Verbraucher kommen im März weitere Änderungen zu.

Unter anderem steigen die Preise in bestimmten Bereichen – manche Personengruppen erhalten hingegen mehr Geld.

Der März kommt, und mit dem Frühlingsmonat stehen mal wieder einige Neuerungen an.

Von steigenden Preisen über höhere Gehälter für manche Personengruppen bis hin zu neuen Einwanderungs-Regeln und Änderungen bei Disney-Plus ist einiges dabei.

 

Steigende Energiepreise schon seit Januar – ab März 2024 wird es noch teurer

Schon seit Januar 2024 sind die Gaspreise wieder gestiegen.

Wie die Bundesnetzagentur berichtet, sorgten die wegfallende Gaspreisbremse und die steigenden CO2-Preise von über 40 Cent pro Tonne schon Anfang des Jahres für einen Anstieg der Energiekosten.

Auch die Sprit-Preise steigen dadurch.

Mit der Steuererhöhung von 7 Prozent auf 19 Prozent im März wird Energie noch teurer.

Die Senkung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung im Oktober 2022 war nur temporär und läuft somit jetzt aus.

 

Förderung von Agrardiesel fällt ab März weg – Auslöser für Bauernproteste in Deutschland

Eine weitere Kostenerhöhung gibt es im März auch beim Agrardiesel.

Der Grund für den Preisanstieg sind bis 2026 immer weiter sinkende Zuschüsse.

Die Ankündigung der Streichung dieser Subventionen hatte in den vergangenen Wochen zu bundesweiten Protesten und Straßenblockaden durch Bauern geführt.

Die steigenden Kosten für Agrardiesel können auch dafür sorgen, dass die Lebensmittelpreise in Zukunft weiter steigen und das Einkaufen immer teurer wird.

Bestimmte Produkte werden wohl bald auch knapper.

 

Kein Account-Sharing mehr – nach Netflix nun auch das Aus bei Disney+

Medienberichten zufolge soll auch Disney+ das Account-Sharing abschalten.

Damit folgt das Streaming Portal dem Konkurrenten Netflix.

Ab Ende März soll die Funktion des Account-Sharings nicht mehr verfügbar sein.

Wie auch Netflix erhofft sich Disney+ durch diese Änderungen insgesamt mehr abgeschlossene Abos also steigende Umsätze.

 

100 Euro für Jugendliche – „Geburtstagsgeld“ vom Staat zum 18. Lebensjahr

Wer im Jahr 2024 seinen 18. Geburtstag feiern darf, bekommt vom Staat 100 Euro geschenkt.

Aber nur für einen bestimmten Zweck.

Wie auch im letzten Jahr, bekommen Jugendliche, die 18 Jahre alt werden, einen sogenannten „Kulturpass“.

Dieser wurde vom Betrag im Vergleich zum letzten Jahr zwar auf 100 Euro statt 200 Euro halbiert, jedoch bekommen so trotzdem rund 750.000 junge Menschen staatliche Unterstützung beim Kauf von Büchern, Konzertkarten und Co.

 

Ab März bekommen Beamte mehr Geld und Sonderzahlungen

Mehr Geld für staatlich Beschäftigte: Lohn für Beamte, Richter und Soldaten steigt.

Wie die Gewerkschaft Verdi berichtet, bekommen Beamte, Richter und Soldaten ab dem 1. März mehr Geld.

Neben grundsätzlichen 200 Euro mehr Gehalt wird der Lohn zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.

Außerdem erhalten diese Berufsgruppen für Juni 2023 eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1240 Euro und für Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung von 220 Euro.

 

Weniger Geld für Rentner – Beiträge werden erhöht

Durch eine teurere Krankenversicherung wird ab März die Rente weniger.

Eigentlich gelten die Änderungen beim Zusatzbeitrag schon seit Januar, jedoch wurde in den ersten zwei Monaten des Jahres noch mit den alten Beträgen gerechnet.

Das soll sich ab März ändern.

 

 

Ab März wird es einfacher für Fachkräfte nach Deutschland einzuwandern

Ab März 2024 ist es für angehende Fachkräfte aus anderen Ländern einfacher, in Deutschland temporär zu leben.

Nach dem neuen Einwanderungsgesetz für Fachkräfte darf jeder einreisen, der in Deutschland an einer Anpassungsqualifizierung oder einer Ausgleichsmaßnahme teilnimmt.

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung berichtet, ist als Aufenthaltsdauer ein Jahr vorgesehen, sie kann aber bis auf drei Jahre verlängert werden.

Die angehenden Fachkräfte haben außerdem die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 20 Stunden die Woche zu arbeiten.

Zudem können alle einreisen, die einen anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben.

Die Änderungen ab Februar 2024

Im Februar 2024 wird sich wieder vieles für die Menschen in Deutschland ändern.

Eine Übersicht über die Änderungen und Neuerungen erhalten Sie hier.

Ab nächstem Monat ändert sich für die Menschen in Deutschland wieder einiges.

So wird die Ersatzfreiheitsstrafe gemindert und die Zuzahlung zu Medikamenten neu geregelt.

Hier erfahren Sie alles Weitere im Detail.

 

Änderung ab Februar 2024: Weniger Geld für überschüssigen Solarstrom

Diese Neuerung betrifft alle Haushalte, die Solaranlagen installieren möchten.

Wer sich jetzt eine Solaranlage auf dem Dach installiert und den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins Netz einspeisen möchte, bekommt ab dem 1. Februar 2024 etwas weniger.

Die Vergütung für den überschüssigen Strom wird halbjährlich um 1 Prozent gesenkt.

Bisher betrug die Vergütung 8,2 Cent pro kWh.

Sie sinkt zum 1. Februar auf 8,1 Cent pro kWh.

 

Im Februar 2024 startet Pilotprojekt: Viertagewoche bei vollem Lohn

50 Unternehmen aus Deutschland führen am 1. Februar 2024 eine veränderte Arbeitszeit ein.

Bei vollem Lohnausgleich wird die Arbeitszeit auf eine Viertagewoche reduziert.

Das Projekt soll sechs Monate dauern und anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden. Getestet werden soll, ob ein Absenken der Arbeitszeit mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht.

 

Wichtig im Februar: Schaltjahr 2024 bringt zusätzlichen Tag im Februar

Hierbei handelt es sich nicht um eine Änderung, doch um ein Ereignis, das nur alle paar Jahre stattfindet.

Im Jahr 2024 haben wir aufgrund eines Schaltjahres einen zusätzlichen Tag, den 29. Februar 2024.

Das bedeutet, dass das Jahr einen Tag länger ist und endlich einige ihren Geburtstag wieder an ihrem eigentlichen Tag feiern können.

 

Ab Februar 2024 ändert sich die Regelung um die Ersatzfreiheitsstrafe

Ab 1. Februar 2024 wird die Ersatzfreiheitsstrafe, die bisher 1:1 in Hafttage umgerechnet wurde, halbiert.

Die Änderung betrifft Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und insbesondere sozial Benachteiligte.

Ursprünglich sollte diese Gesetzesänderung bereits im Oktober letzten Jahres in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund von IT-Umstellungen, die mehr Zeit als erwartet in Anspruch nahmen, verschoben.

 

Gesetzliche Neuregelung der Zuzahlung zu Medikamenten ab Februar 2024

Im Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht.

Die Zuzahlung richtet sich künftig nach der Packungsgröße und ist für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich.

Bisher musste für jede einzelne Packung eine Zuzahlung geleistet werden, auch wenn nur Teilmengen vorhanden waren.

 

Gesetzliche Änderung ab Februar 2024: Herkunft von Fleisch muss angegeben werden

Ab dem 1. Februar 2024 gibt es eine Änderung in der Lebensmittelkennzeichnung.

Die Angabe der Herkunft von losem Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch, das zum Verkauf angeboten wird, wird gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig in der Angabe sind der Ort der Aufzucht und der Ort der Schlachtung.

Auch wenn das Fleisch überwiegend aus der gleichen Herkunft stammt und nur geringe Mengen aus anderen Quellen zugekauft wurden, muss dies entsprechend angegeben werden.

Bei Hackfleisch oder Teilstücken genügt die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „außerhalb der EU“.

Fleisch ohne obligatorische Herkunftsangabe darf noch bis zum Aufbrauchen verkauft werden.

Das ändert sich 2024

Mindestlohn und Bürgergeld steigen, aber auch die Mehrwertsteuer im Restaurant.

In einigen Feldern steht die Entscheidung allerdings noch aus.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 erwartet.

 

Bürgergeld steigt deutlich

Bürgergeld-Empfänger bekommen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld.

Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat.

Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro.

Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

In Deutschland empfangen derzeit mehr als fünf Millionen Menschen Bürgergeld.

 

Cannabis soll legal werden

Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt sein.

Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau legal werden. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Klubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

 

CO₂-Preis steigt

Tanken und sowie Heizen mit Öl oder Gas wird teurer, weil der CO₂-Preis zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne steigt.

 

Deckel bleibt dran

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten.

Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

 

Deutschlandticket könnte teurer werden

Der Preis des Deutschlandtickets könnte im Laufe des Jahres steigen.

Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht.

 

Dokumente per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher.

Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden.

Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.

 

Einkommensteuer erst ab 11.784 Euro

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen.

Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen.

Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden.

Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen auch bezüglich der Einkommensteuer jedoch noch Änderungen ergeben.

 

Elterngeld-Kürzungen

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt, bekommt weiterhin Elterngeld.

Ab April allerdings nur noch Mütter und Väter, die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben.

Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 15.000 Euro liegen.

Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen.

Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

 

Energiepreisbremsen

Sollte sich die Koalition nicht doch noch anders entscheiden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

 

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die Förderung von E-Autos werden 2024 strenger.

Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro.

Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich.

Unklar ist derzeit allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

 

E-Rezept wird Standard

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Zur Einlösung haben Versicherte in der Apotheke drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

 

Fleisch klarer gekennzeichnet

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft.

Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.

Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

 

Früherkennung auf Brustkrebs

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben.

Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

 

Gastronomie mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.

Essengehen könnte also teurer werden.

 

Genderkonforme Beipackzettel

Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden.

 

Gesundheits-ID für Versicherte

Ab Januar müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen.

Sie soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

 

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen.

In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei 7550 Euro pro Monat und im Osten bei 7450 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

 

Heizungen bei Neubauten

Im Januar greifen auch die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes.

In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

In vielen Fällen dürfte das eine Wärmepumpe sein.

 

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen.

Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

 

Kinderarzneimittel können von Apotheken leichter ausgetauscht werden

Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.

 

Kinderkrankentage: Erhöhung ab Januar

Familien stehen in den beiden kommenden Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu – pro Kind und Elternteil.

Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Vor der Coronapandemie waren es zehn bzw. 20 Tage.

 

Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt

Ab Januar haben Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass sie bei ihrem erkrankten Kind im Krankenhaus dabei sind.

Das Kinderkrankengeld wird für die Dauer des stationären Aufenthaltes gezahlt.

 

Kinderreisepass vor dem Aus

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden.

Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass ersetzt werden.

Dieser ist länger gültig und kann weltweit genutzt werden.

Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

 

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an?

Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Onlineportal nachlesen können.

Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

 

Ladekabel werden vereinheitlicht

Auf diese Änderung müssen wir bis spät ins neue Jahr warten.

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet.

Die entsprechende Vorschrift gilt allerdings erst ab dem 28. Dezember 2024.

 

Lieferkettengesetz wird ausgeweitet

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen.

Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben.

Bisher lag die Grenze bei 3000.

 

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.

Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

 

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Dann erhöht sich auch die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Ab dem 1. Mai bekommen Beschäftigte in der Altenpflege mehr Geld.

Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

 

Minijob-Grenze wird angehoben

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

 

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht.

 

Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht.

Das sind 16 bis 45 Euro im Monat mehr – je nach Pflegestufe.

Das Geld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und geben es in der Regel an ihre pflegenden Angehörigen weiter.

Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienstes, maximal jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Tag.

Somit ergab sich für 2023 ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von etwa 114,78 Euro pro Tag.

Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um fünf Prozent erhöht.

 

Pflegekasse erhöht Zuschläge, Eigenanteil wird begrenzt

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen.

Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen.

Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des Eigenanteils.

 

Pkw mit Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein.

Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

 

Rentenaltersgrenze steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre.

Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden.

Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

 

Riedbahn wird saniert

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet.

Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt.

Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

 

Versicherungen werden teurer

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen.

Die NRW-Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.

 

Winterreifen

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen.

Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2023

Im Dezember 2023 erwartet die Verbraucher in Deutschland eine Reihe von Änderungen und neuen Gesetzen.

Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche, von sozialen Leistungen über Verkehr bis hin zu steuerlichen Fristen und Regelungen im Energiebereich.

 

Erhöhtes Bürgergeld

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft das Bürgergeld. Im Dezember 2023 wird zum ersten Mal das erhöhte Bürgergeld für 2024 ausgezahlt.

Der Bürgergeld-Regelsatz wird um 12,2 Prozent angehoben, was für Alleinstehende eine Erhöhung um 61 Euro bedeutet, auf einen Regelsatz von 563 Euro für das Jahr 2024, wie buerger-geld.org in einem Online-Beitrag berichtet.

Die Auszahlung des erhöhten Bürgergeldes für Januar 2024 findet am letzten Werktag des Monats Dezember statt, wobei das Geld bereits am 29. Dezember auf dem Konto zur Verfügung stehen soll, wie es weiter heißt.

 

Anhebung für Pflegeberufe

Noch vor der flächendeckenden Erhöhung des Mindestlohns im Januar gibt es bereits im Dezember eine spezielle Anhebung für Pflegeberufe.

Der Mindestlohn steigt für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

 

Weinflaschen

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen auf den Etiketten von Weinflaschen zusätzliche Informationen angegeben werden, wie der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. berichtet.

Diese Neuregelung verlangt die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf den Flaschen, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten.

 

Nebenkostenabrechnung

Die Frist der Nebenkostenabrechnung fällt ebenfalls im Dezember an. Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bis spätestens 31. Dezember 2023 an ihre Mieter übermitteln.

Diese Frist ist besonders in Anbetracht der hohen Energiepreise relevant, da sie die Möglichkeit von Nachzahlungen mit sich bringt.

Wenn die Abrechnung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, entfällt die Nachzahlungspflicht für den Mieter.

 

LKW-Maut

Eine weitere Änderung in Deutschland betrifft die LKW-Maut ab dem 1. Dezember.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wird ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben, wobei dies der Förderung umweltfreundlicherer Transportmethoden und dem Ziel, CO2-Emissionen zu verringern, dienen soll, wie es von Seiten der Bundesregierung heißt.

Ruhestand für angehende Rentner

Im Bereich der Renten gibt es ebenfalls Änderungen. Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1957 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden, können im Dezember 2023 regulär in den Ruhestand treten, so die Deutsche Rentenversicherung.

Für Schwerbehinderte mit einem Geburtsdatum zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 wird die Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Abschlag von 10,8 Prozent zugänglich, sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen, wie es weiter heißt.

Auch die Rente für besonders langjährig Versicherte wird relevant, die abschlagsfrei ist und Personen betrifft, die zwischen dem 2. September 1959 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.

 

Steuererklärungsfrist

Ein weiteres wichtiges Datum ist der 31. Dezember 2023, denn dies ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019, so das Bundesministerium für Finanzen.

Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Recht auf eine potenzielle Erstattung, die durchschnittlich bei 1.095 Euro liegt.

 

WhatsApp-Nutzer auf Android-Handys

Interessant ist auch eine Änderung für Nutzer von Meta Platforms Messengerdienst WhatsApp auf Alphabets Android-Handys: Google plant, Chat-Backups im Google Drive-Speicherplatz anzurechnen.

Nach Verbrauch des kostenlosen Speicherplatzes von 15 Gigabyte müssten Nutzer für zusätzlichen Speicherplatz bezahlen, wie in einem Beitrag von Netzwelt berichtet wird.

 

Inaktive Nutzerkonten bei Google

Aktuell bietet Google als kostengünstigste Erweiterungsoption einen monatlichen Tarif von 1,99 Euro an, der den Nutzern zusätzlich 100 Gigabyte Speicherplatz zur Verfügung stellt.

Für diejenigen, die lokale Backups bevorzugen, bleibt diese Option weiterhin kostenfrei, was eine attraktive Alternative für die Datensicherung darstellt.

Zudem beginnt Google laut eigenen Angaben ab dem 1. Dezember 2023 mit der Löschung von Nutzerkonten, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Effizienz der Dienste zu verbessern, insbesondere in Bezug auf ältere Konten, die oft nicht über moderne Sicherheitsstandards wie die 2-Faktor-Authentifizierung verfügen.

 

Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn

Zum 10. Dezember 2023 tritt außerdem der Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft.

Hierbei kommt es zu einer Erweiterung des Zugangebots auf verschiedenen Strecken, wie beispielsweise zwischen Berlin und München sowie Hamburg und Magdeburg, so die Deutsche Bahn.

Des Weiteren starten neue Nachtzugverbindungen in Kooperation mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB), darunter die Strecken Berlin-Paris und Berlin-Brüssel, wie es weiter heißt. Parallel dazu werden allerdings auch Preisanpassungen vorgenommen.

Die Flexpreis-Tickets verteuern sich um rund fünf Prozent, und die Bahncard 25 steigt im Preis auf 62,90 Euro pro Jahr.

 

Wechseln der Kfz-Versicherung

Schließlich besteht für Kfz-Versicherte die Möglichkeit, den Anbieter noch bis Ende Dezember zu wechseln, wenn der aktuelle Anbieter die Beiträge erhöht hat, da in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift.

Änderungen ab November

Wer einen neuen Ausweis benötigt, hat es bald leichter.

Außerdem laufen zwei Fristen für Autofahrer und Steuerzahler ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ab November entschlackt Deutschland seine Bürokratie.

Nicht nur beim Abholen von Personalausweisen wird es entspannter, auch für Fachkräfte wird es einfacher, in die Bundesrepublik einzuwandern.

Was der neue Monat sonst noch bringt, zeigt unser Überblick.

 

 

Personalausweis

Wer einen Reisepass, Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel benötigt, braucht mitunter starke Nerven.

Vor allem in Großstädten sind Termine in Bürgerämtern rar – bis man das Dokument in den Händen hält, können manchmal Monate vergehen.

Immerhin ein Termin fällt künftig weg: der für die Abholung.

Ab November können Sie den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs für die Online-Ausweis-Funktion online bestätigen.

Bisher war dafür eine Unterschrift bei der Abholung von Reisepass und Co. nötig.

Zwar müssen Sie auch weiterhin persönlich beim Amt vorstellig werden, um das beantragte Dokument abzuholen, Sie benötigen aber keinen separaten Termin mehr dafür.

Stattdessen nehmen Sie Ihren Ausweis rund um die Uhr mittels Code an einem Dokumentenausgabeautomaten entgegen.

 

Einwanderung

Ab November greift schrittweise das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung.

Wer einen Hochschulabschluss besitzt, kann dann mit der sogenannten Blauen Karte EU einfacher aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern.

Dafür werden etwa die Gehaltsgrenzen gesenkt, die Liste der Berufe wird erweitert und der Familiennachzug erleichtert.

Für IT-Spezialisten gilt das auch ohne Abschluss, sofern sie ausreichend Berufserfahrung vorweisen können.

Erfüllen Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium alle Voraussetzungen, haben Sie ab November zudem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch lockern sich die Vorgaben, welcher Art von qualifizierter Beschäftigung sie in Deutschland nachgehen dürfen.

Sie muss nicht mehr zwingend etwas mit Berufsabschluss oder Hochschulabschluss zu tun haben.

 

Kfz-Versicherung

Verlängert sich Ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2024?

Dann können Sie noch bis 30. November 2023 kündigen und wechseln.

Erhöht Ihr Anbieter Ihre Beiträge, haben Sie sogar noch etwas länger Zeit.

Denn dann greift ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der ersten neuen Rechnung. Achten Sie beim Angebotsvergleich aber nicht nur auf den Preis.

Wichtig sind auch die versicherten Leistungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wem ein Wechsel zu stressig ist, kann bei seinem Versicherer nach einer Umstellung auf den Tarif für 2024 fragen.

Mitunter können Sie so ebenfalls Geld sparen.

 

Steuervorteil sichern

Wer schon früher von seiner Steuererstattung profitieren möchte, kann die sogenannte Lohnsteuerermäßigung beantragen.

Das ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, möchten Sie aber, dass der Antrag noch rückwirkend für das komplette Jahr 2023 gilt, muss er bis zum 30. November 2023 beim Finanzamt sein.

Ihnen bleibt dann im November und Dezember mehr Netto vom Brutto.

Sie können auch direkt die Lohnsteuerermäßigung für 2024 beantragen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, zahlen Sie bereits im Laufe des Jahres Monat für Monat weniger Steuern und müssen nicht erst auf die Erstattung nach der Einkommensteuererklärung warten.

Das Finanzamt gewährt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen im Jahr 2023 insgesamt 1.830 Euro übersteigen.

 

Rentenbeginn

Monat für Monat können weitere Menschen regulär in den Ruhestand treten.

Im November 2023 gilt das für alle, die zwischen dem 2. November 1957 und dem 1. Dezember 1957 geboren wurden.

Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen November vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. Februar 1962 und dem 1. März 1962 geboren wurden.

Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

Ebenso viel Wartezeit ist nötig, wenn Sie erstmals die Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) beziehen möchten.

Zum 1. November steht diese allen offen, deren Geburtstag in die Zeit vom 2. Oktober 1960 bis 1. November 1960 fällt.

Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 12 Prozent verkraften.

Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der Rente für besonders langjährig Versicherte.

Sie ist abschlagsfrei und kann ab November bezogen werden, wenn Sie zwischen dem 2. August 1959 und dem 1. September 1959 geboren wurden.

 

Disney+ wird teurer

Der Streamingdienst Disney+ führt ab November neue Abomodelle ein.

Konnten bisher alle Kunden zum Einheitspreis von 8,99 Euro im Monat Inhalte in höchster Auflösung und Tonqualität streamen, ist das künftig nur noch in der Variante „Disney+ Premium“ möglich.

Sie kostet 11,99 Euro im Monat.

Für 8,99 Euro gibt es künftig „Disney+ Standard“.

Damit ist nur noch eine Auflösung in Full-HD möglich, der Sound ist ebenfalls schlechter und Sie können nur auf zwei statt vier Geräten gleichzeitig streamen.

Die günstigste Variante „Disney+ Standard mit Werbung“ kostet 5,99 Euro im Monat.

Wie der Name schon sagt, beinhaltet sie Werbung.

Außerdem können Sie damit keine Filme und Serien herunterladen, um sie auch offline zu schauen.

Die Änderungen gelten ausschließlich für Neukunden.

Bestandskunden sind nicht betroffen.

 

Schnäppchen-Tage im Handel

Auch wenn die Inflation langsam zurückgeht, Rabatte nimmt wohl jeder Verbraucher gerne mit.

Und der November bietet dafür gleich mehrere Möglichkeiten.

Beim „Singles Day“ am 11. November, „Black Friday“ am 24. November und „Cyber Monday“ am 27. November locken Onlineshops sowie stationäre Händler wieder mit Rabattaktionen.

So manches Geschäft ruft gar eine ganze „Black Friday“-Woche ab dem 20. November aus.

 

Neue Gesetze im Oktober 2023

Der Oktober bringt neue Gesetze und Regelungen mit sich. Zwei dieser Änderungen betreffen das Heizen.

Aber es ändert sich noch mehr.

 

Höhere Zinsen beim KfW-Studienkredit ab Oktober 2023 – Kreditkarten-Gebühren steigen

Wer einen laufenden Studienkredit hat, muss jetzt stark sein.

Ab Oktober 2023 werden aufgrund des Euribor-Zinssatzes Zinsen über 8 Prozent erwartet.

Zudem steigen im Oktober die Kreditkarten-Gebühren von VISA & Mastercard.

Alltägliche Einkäufe sollten deshalb besser mit der Debitkarte, Girokarte oder mit Bargeld bezahlt werden.

 

Die Landtagswahlen in Bayern und Hessen stehen an

Im Oktober wartet ein Superwahltag auf die Bürger.

Während am 8. Oktober die Bayern-Wahl stattfindet, wird parallel auch in Hessen über die neue Landesregierung entschieden.

Für die SPD geht dort Bundesinnenministerin Nancy Faeser ins Rennen.

 

Änderung in Frankfurt ab Oktober 2023: Radeberger schließt Binding-Brauerei

Radeberger macht die Binding-Brauerei in Frankfurt dicht.

Sie soll im Oktober 2023 schließen. 150 Mitarbeiter sind von der Entscheidung, die auf gestiegenen Kosten aufgrund des Ukraine-Kriegs beruhen, betroffen.

 

Heizkostenzuschuss: Antragfrist endet im Oktober 2023

Wer nicht mit Gas oder Fernwärme heizt, sondern mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungs-gebundenen Brennstoffen“, kann von einer anderen Regelung profitieren, vom Heizkostenzuschuss.

Es handelt sich dabei zwar nicht um ein neues Gesetz, da es schon im Mai verabschiedet wurde, aber im Oktober ist ein Stichtag.

Die Antragsfrist läuft laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 20. Oktober 2023 aus.

So lange kann man noch den Heizkostenzuschuss beantragen, um vom bereitgestellten Budget des Bundes bis zu 2000 Euro zu bekommen.

Allerdings sind die Fördermittel begrenzt: Ist das Budget des Bundes schon vor dem 20. Oktober erschöpft, gehen spätere Anträge leer aus.

Auch Studenten sind teilweise berechtigt, den Heizkostenzuschuss zu beantragen.

 

Kreditkarten-Gebühren steigen ab Oktober 2023

Bargeld war gestern – doch die Bezahlung mit Kreditkarten von VISA und Mastercard wird voraussichtlich teurer.

Zwar nicht direkt, doch die Kreditkarten-Anbieter wollen ab Oktober offenbar die für Händler fälligen Gebühren anheben.

Das berichtete die Börsen-Zeitung. Handelsverbände warnen laut der Zeitung, dass Gebührenerhöhungen viele Unternehmen in einer besonders schwierigen Phase treffen würden.

Das macht es wahrscheinlich, dass diese einen Teil der Gebühren an die Kunden weitergeben werden.

 

Oktober 2023: Mehr Geld für Handwerker

Über einen höheren Lohn können sich ab Oktober 2023 Handwerker in zwei Berufsgruppen freuen: Dachdecker und Gerüstbauer.

Das berichtet die Deutsche Handwerkszeitung.

Die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk erhalten zum 1. Oktober 21,12 Euro Ecklohn pro Stunde.

Mit der Neuerung im aktuellen Tarifvertrag steigen die Bezüge um drei Prozent.

Bislang lag der Ecklohn für Dachdecker bei 20,50 Euro.

Und auch die Gerüstbauer haben nach Verhandlungen einen neuen Tarifvertrag, mit dem der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober 2023 auf 13,60 Euro steigt.

Vorher waren es 12,85 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen werden in dem Handwerks-beruf erhöht.

 

Lidl: Neue Haltungsform bei frischem Rindfleisch

Wer frisches Rindfleisch beim Discounter Lidl kaufen möchte, kann derzeit noch Fleisch aus der Haltungsform 2 wählen.

Insgesamt gibt es vier Haltungsformen, je höher, desto besser das Tierwohl.

Ab Oktober 2023 will Lidl sein Sortiment in Richtung Tierwohl umstellen und nur noch frisches Rindfleisch der Haltungsform 3 oder 4 anbieten.

Die Produkte der Haltungsformen 1 und 2 sollen nach und nach aus den Regalen verschwinden.

Die Umstellung soll bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

An der tatsächlichen Wirkung der Haltungsformen für das Tierwohl üben Experten, Politiker und Tierschutzorganisationen allerdings auch Kritik.

 

Kein Support mehr für erste Version von Windows 11

Auch für Windows-User ändert sich im Oktober etwas – zumindest für manche.

Wer die erste Version von Windows 11 (21H1) nutzt, sollte sich um ein Update kümmern.

Denn Windows bietet für die Version des Betriebssystems dann keinen Support mehr an.

Am 10. Oktober 2023 wird zum letzten Mal ein Sicherheitsupdate für die Version Windows 11 (21H1) erscheinen.

Nutzer können vorher auf die neuere Version Windows 11 (22H1) umsteigen.

 

Energieversorger senkt Gaspreise

Zum 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Einführung der so genannten Gas-Sicherungsumlagen beschlossen, welche Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher auf alle Gaskunden umlegt.

Ab dem 1. Oktober 2023 senkt die für das deutsche Gasmarktgebiet verantwortliche Trading Hub Europe (THE) die Regelenergie-Umlage von 0,57 Cent/kWh und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/kWh auf jeweils 0 Cent/kWh, wie die IHK Karlsruhe berichtet.

Die Teag Thüringer Energie AG kündigte in einer Pressemitteilung bereits an, ihre Erdgas-preise für Privatkunden zum 1. Oktober zu reduzieren.

Mit der Preissenkung gebe die Teag sowohl Kostenerleichterungen aus dem Rückgang der Gas-Sicherungsumlage als auch Effekte beim Energieeinkauf weiter.

Nach Angaben des Unternehmens werde der Kilowattstundenpreis für Privatkunden um 0,559 Cent brutto pro Kilowattstunde gesenkt.

Für Erdgaskunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute dies eine Einsparung von rund 110 Euro im Jahr.

 

Deutsche Bahn stellt Ticketsystem um

Die Deutsche Bahn verkauft ihre Spartickets im Fernverkehr ab dem 1. Oktober auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse, so die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

„Wir stellen weiter auf Online-Tickets um, weil wir die Kunden besser über ihren Reiseverlauf informieren wollen“, teilte ein DB-Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Dazu brauche der Konzern allerdings die Kontaktdaten der Personen in Verbindung mit ihren aktuellen Reiseplänen.

Der Service sei für die Fahrgäste insbesondere aufgrund der Pünktlichkeitsprobleme der Bahn besonders vorteilhaft, so der Nachrichtensender n-tv.

 

Telefonische Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung, die sich während der Pandemie bewährt hat, soll ab Beginn der nächsten Erkältungssaison im Herbst 2023 unbefristet gelten.

Dies publizierte die Bundesregierung in einem Beitrag.

Die Regelung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Deshalb will Gesundheitsminister Lauterbach die Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich machen.

Unter gewissen Bedingungen können Patienten und Patientinnen dann wieder in der Praxis anrufen, um ein Attest zu erhalten.

Die Option soll insbesondere bei leichten Krankheiten und nur für bereits bekannte Patienten verfügbar sein.

Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, soll der Gemeinsame Bundesausschuss noch erarbeiten, heißt es im Beitrag der Bundesregierung.

Verschiedene Quellen weisen darauf hin, dass die telefonische Krankschreibung ab Oktober, spätestens zu Beginn der nächsten Erkältungssaison, wieder möglich sein soll.

 

Rentenbeginn für bestimmte Geburtsjahrgänge

Im Oktober 2023 werden sich für Rentner, insbesondere für die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge, wichtige Änderungen ergeben.

Verschiedene Arten von Altersrenten sind betroffen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer zwischen dem 02.10.1957 und dem 01.11.1958 geboren ist, kann erstmals zum 01.10.2023 die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Für die Geburtsjahrgänge 02.01.1962 bis 01.02.1962 besteht ab dem 01.10.2023 die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen.

Ebenfalls ab 01.10.2023 ist die Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 02.09.1960 bis 01.10.1960 mit einem Abschlag von 12% möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren steht den Geburtsjahrgängen vom 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 ab dem 01.10.2023 zur Verfügung, während die am 02.08.1959 Geborenen bis zum 01.11.2023 warten müssen.

Rentenanträge müssen aktiv selbst gestellt werden, da Renten nicht automatisch gewährt wer-den.

 

Rentenzahlungen im Oktober 2023

Die Rentenzahlungen für den Monat Oktober 2023 erfolgen am Dienstag, den 31.10.2023, dem letzten Bankarbeitstag dieses Monats.

Dies betrifft sowohl die Rentennachzahlungen für den laufenden Monat Oktober als auch die Rentenvorauszahlungen für den Monat November 2023.

Rentenempfänger sollten sich diesen Termin unbedingt im Kalender vormerken, um eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten.

 

Steuererklärungsfrist für Rentner

Auch Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung im Auge behalten.

Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 02.10.2023.

Ursprünglich sollte die Frist Ende Juli 2023 enden, wurde aber um zwei Monate verlängert.

Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der 02.10.2023 das endgültige Fristende.

Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Strafzahlungen zu vermeiden.

 

Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Ab Oktober 2023 wird sich das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ändern.

Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden.

Wird die Frist überschritten, müssen sie dem Versicherten 70 Euro pro Woche der Verzögerung zahlen.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z. B. wegen eines durch Krankenhausaufenthalt ausgefallenen Begutachtungstermins.

Die Neuregelung stellt klar, dass die Fristen mit dem Ende der Verzögerung weiterlaufen, was zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit in diesem Prozess führt.

 

Änderungen im Oktober 2023: Umstellung der Uhren auf Winterzeit

Zweimal pro Jahr wird in Deutschland an der Uhr gedreht. Am letzten Sonntag im Oktober ist es wieder so weit, dann wechseln wir von der Sommerzeit auf die Winterzeit.

In der Nacht auf den 29. Oktober 2023 wird die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt; wir können also eine Stunde mehr schlafen. Immerhin.

 

Änderungen im Oktober 2023: Frist für Abgabe der Steuererklärung 2022 endet

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und für das Jahr 2022 noch nicht abgegeben hat, sollte jetzt ganz schnell sein.

Die in diesem Jahr noch einmal wegen der Corona-Pandemie verlängerte Abgabefrist endet offiziell bereits am 30. September.

Weil der jedoch auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung erst am 2. Oktober beim Finanzamt sein – falls nicht, könnte das unangenehme Folgen haben.

 

Änderungen im Oktober 2023: WhatsApp funktioniert auf älteren Smartphones nicht mehr

Auf Besitzer älterer Handys kommen gravierende Veränderungen zu.

Ab dem 23. Oktober 2023 wird WhatsApp auf Android-Smartphones, die nicht mindestens die Version 5.0 oder aktuellere Updates installiert haben, nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

WhatsApp erklärt das damit, dass diese Geräte möglicherweise nicht über die neuesten Sicherheitsupdates verfügen.

Betroffen sind Schätzungen zufolge 15 Millionen Handys weltweit.

 

Disney stellt Verkauf von DVDs und Co. ein

Streaming-Dienste wie Netflix und Co. haben das Zeitalter der DVDs, Blu-rays und Co. beendet.

Auch Disney hat heute seinen eigenen Streamingdienst Disney+ und stellt den Vertrieb physischer Datenträger mit Anbruch des Oktobers nun sogar ein.

Die Firma Leonine Studios aus München übernimmt diesen jedoch.