Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeit-gebers

Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuld­ners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. Eine objektive Gläubiger­benachteiligung im Sinne des § 1 AnfG liegt ebenfalls vor, wenn der Schuldner die Möglich­keit hatte, ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO einzurichten, dieses aber unterlassen hat und das Geld stattdessen auf ein geliehenes Konto überweisen lässt (BFH, Urteil v. 21.11.2023 – VII R 11/20; veröffentlicht am 21.03.2024). Hintergrund: Gemäß § 1 AnfG können Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochten werden. Nach § 191 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO erfolgt die Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Duldungsbescheid, soweit sie nicht im Wege der Einrede (§ 9 AnfG) geltend zu machen ist.

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer ist keine Masseverbindlichkeit, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt (FG Münster, Urteil v. 25.01.2024 – 10 K 1934/21 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 6/24).

Innergemeinschaftliche Anschlusslieferung

Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Anschlusslieferung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG kann grundsätzlich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Identität des Erwerbers im Erwerbsmitgliedstaat feststeht. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung trägt derjenige, der sich auf die Steuerbefreiung beruft (BFH, Urteil v. 21.11.2023 – VII R 10/21; veröffentlicht am 21.03.2024). Hintergrund: EGemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die von einem Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) verwendet werden.

Fahrzeit bei doppelter Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen (FG Münster, Urteil v. 06.02.2024 – 1 K 1448/22 E).

Sachverhalt: Die Kläger haben als Eheleute einen gemeinsamen Hausstand. Der Kläger war im Streitjahr als Geschäftsführer bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Seine Arbeitgeberin stellte dem Kläger ein Fahrzeug zur Verfügung, mit dem er u.a. die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte sowie die wöchentlichen Familienheimfahrten zurücklegte. Die Besteuerung der Privatfahrten erfolgte nach der 1%-Regelung.

Das Finanzamt erkannte die von den Klägern geltend gemachten Kosten für eine doppelte Haushaltsführung (Miete und Einrichtung der Zweitwohnung, Mehraufwendungen für Verpflegung und wöchentliche Familienheimfahrten) nicht als Werbungskosten an, denn dem Kläger sei zuzumuten, arbeitstäglich die Strecke zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte mit dem PKW zurückzulegen.

Demgegenüber machten die Kläger geltend, dass es für die Zumutbarkeit auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ankomme, bei denen die Fahrzeit für die einfache Strecke über zwei Stunden betrage. Aufgrund der gestiegenen Fahrzeugkosten und der Baustellensituation sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger arbeitstäglich mit dem PKW gefahren wäre.

Die Richter des FG Münster wiesen die Klage ab:

  • Die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung liegen nicht vor: Vorliegend fallen der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort des Klägers nicht auseinander.
  • Beide liegen vielmehr unabhängig von Gemeindegrenzen am selben Ort, da es ihm zuzumuten ist, die Strecke arbeitstäglich zurückzulegen. Hiervon ist bei Wegezeiten von etwa einer Stunde noch auszugehen.
  • Ausweislich des Google Maps-Routenplaners betragen die Fahrzeit mit dem PKW im Berufsverkehr 50-55 Minuten und außerhalb des Berufsverkehrs ca. 30 Minuten. Da die üblichen Wegezeiten maßgeblich sind, sind zeitweise Verzögerungen aufgrund von Baustellen nicht zu berücksichtigen.
  • Auf die Dauer bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es nicht an, weil der Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt hat, dass er tägliche Fahrten auf diese Weise zurückgelegt hat.
  • Tatsächlich hat er sämtliche Fahrten, einschließlich der Kurzstrecke von 1 km zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte, mit dem Dienstwagen zurückgelegt.
  • Für dieses Fahrzeug hat er keine Kosten zu tragen gehabt, da es sich um einen Wagen seiner Arbeitgeberin gehandelt hat. Zudem hat der Kläger selbst vorgetragen, im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit vor Ort auf das Fahrzeug angewiesen zu sein.

Änderungen im April 2024: Renten, Elterngeld und Cannabis

Im April 2024 stehen Änderungen an, von denen Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind. Es gibt Neuerungen bei Elterngeld, Rente, Blitzermarathon und mehr.

Kein neuer Monat ohne Neuerungen.

Der April 2024 bringt viele kleinere und größere Änderungen und Neuregelungen – mit Folgen für viele Menschen in Deutschland.

Es geht dabei unter anderem um höhere Mehrwertsteuer, Rente, Elterngeld, Kundenrechte bei Amazon und neue Optionen an der Tankstelle.

Außerdem geht es im April notorischen Rasern an den Kragen.

Im Folgenden gibt es einen Überblick über das, was neu und wichtig ist.

 

Änderungen im April 2024: Feiertage und andere besondere Tage

Fangen wir mit Änderungen an, die streng genommen keine sind.

Der April beginnt wie immer mit einem besonderen Tag: Scherzkekse veräppeln am 1. April ihre Mitmenschen – „April, April“.

Diesmal ist der erste Tag des Monats noch aus einem anderen Grund besonders, denn er ist ein Feiertag, nämlich Ostermontag.

Und wie immer stellt sich für Millionen Brötchen-Fans die Frage: Wie öffnen die Bäcker über Ostern?

Ein weiterer gesetzlicher Feiertag ist den Deutschen in diesem Monat zwar nicht vergönnt, wohl aber ein „Feier-Abend“.

Am 30. April wird in den freien 1. Mai getanzt.

 

Änderungen im April 2024: Blitzermarathon macht Jagd auf Raser

Verkehrsteilnehmer müssen im Rahmen der europäischen Speedweek vom 15. bis 21. April 2024 (Montag bis Sonntag) mit mehr Geschwindigkeitskontrollen und Radarfallen rechnen.

Darin eingebettet ist der Blitzermarathon am Freitag, 19. April.

Für Autofahrer heißt das: Fuß vom Gas, Auge aufs Tacho. Ansonsten sind Geld und womöglich auch noch Lappen weg.

 

Änderungen im April 2024: Wieder volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Seit Oktober 2022 galt wegen der hohen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gas und Fernwärme.

Diese Entlastungsmaßnahme für Verbraucher läuft zum 31. März aus. Ab dem 1. April 2024 ist wieder die normale Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig.

 

Änderungen im April 2024: Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

Wer sehr gut verdient, braucht nicht auch noch Elterngeld.

Eine Einkommensgrenze gibt es schon lange, ab dem 1. April wird sie gesenkt.

Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf Elterngeld.

Wer mehr verdient, bekommt nichts. Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro.

Die Reform des Elterngeldes bringt noch eine weitere Änderung bei der gemeinsamen Elternzeit.

 

 

Änderungen im April 2024: Wer zum 1. April in Rente gehen kann

Zum 1. April 2024 ist der Renteneintritt für unterschiedliche Geburtenjahrgänge möglich – mit und ohne Abschläge.

Regelaltersrente: Geboren in der Zeit vom 2. März 1958 bis einschließlich 1. April 1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres – ohne Abschlag.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit): Geboren vom 2. März 1961 bis einschließlich 1. April 1961 – mit 12,6 Prozent Abschlag.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit): Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 1. Mai 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die 45 Jahre Wartezeit am 1. Mai nachgewiesen sind.

Hier fällt kein Abschlag an.

Wer am 1. Januar 1960 geboren ist, kann also erst ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten, da am 1. April das Lebensalter für diese Rente erst vollendet wird.

An diesem Tag liegen die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente noch nicht vor.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geboren in der Zeit vom 2. Juli 1962 bis einschließlich 1. August 1962 – mit 10,8 Prozent Abschlag.

Die Rente im April wird übrigens am 30. April und damit am letzten Tag des Monats ausgezahlt.

Im März gibt es für die Rentenauszahlung dagegen einen seltenen Termin.

 

Änderungen im April 2024: Viele neue Fragen in der Führerscheinprüfung

Wer am 1. April oder danach seine theoretische Führerscheinprüfung macht, muss mit neuen Fragen rechnen.

Denn mit dem Start in den April tritt eine Änderung in Kraft, durch die der Fragenkatalog um 61 neue oder überarbeitete Fragen ergänzt wird.

Sowohl der Autoführerschein als auch viele weitere Führerscheinklassen sind betroffen.

 

Änderungen im April 2024: Neue Kraftstoffe an Tankstellen

Deutschland will klimaneutral werden.

Dabei sollen neue und umweltfreundlichere Diesel-Kraftstoffe helfen.

Im Frühjahr sollen gleich mehrere neue Alternativen an Tankstellen eingeführt werden.

Die ersten beiden, B10 und XTL, könnten schon im April offiziell verfügbar sein.

Bevor Autobesitzer den Tankrüssel anheben, sollten sie sich aber erkundigen, ob ihr Auto die Kraftstoffe überhaupt verträgt.

 

Änderungen im April 2024: Cannabis wird legalisiert

Zum 1. April wird Cannabis teilweise legalisiert.

Die Pläne sehen vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben dürfen.

Daheim ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

Welche Regeln gelten laut Cannabis-Gesetz für Autofahrer?

Sicher ist: Am Arbeitsplatz zu kiffen ist eine schlechte Idee.

 

Änderungen im April 2024: Amazon verkürzt Rückgabenfristen

Amazon nimmt Änderungen vor, die für Kunden von Nachteil sind.

Der Handelsgigant verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen.

Die Regel greift voll ab dem 25. April.

Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Erst Anfang 2024 hat Amazon sein Prime-Angebot geändert – seither heißt es zahlen oder Werbung schauen.

 

Änderungen im April 2024: Venedig kostet Eintritt

Einmal Venedig sehen und sterben: Touristen fallen in den warmen Monaten in der weltberühmten Lagunen-Stadt ein und machen ein normales Leben dort nicht möglich.

Künftig bittet Venedig seine Tagesbesucher an ausgewählten Terminen zur Kasse.

Auftakt ist am 25. April. Das Geld aus den Eintrittspreisen soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

 

Änderungen im April 2024: Vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Studentinnen und Studenten vieler Hochschulen bekommen zum Beginn des Sommersemesters 2024 ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen, wenn sie wegen drohender ÖPNV-Streiks wie in Nordrhein-Westfalen denn fahren.

Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

 

Änderungen im April 2024: Qualifizierungsgeld als Lohnersatz

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden.

Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

 

Änderungen im April 2024: Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss für Azubis

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage.

Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten.

Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

 

Israelische Staatsangehörige: Bis 26. April ohne Aufenthaltstitel in Deutschland

Im Zuge des durch die Terrororganisation Hamas gestarteten Gaza-Krieges wurde die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung im Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Es erlaubt israelischen Staatsangehörigen, die ab dem 9. Juli 2023 visumsfrei eingereist sind, sich statt der eigentlichen 90 Tage bis zum 26. April 2024 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten.

Über eine Verlängerung ist aktuell nichts bekannt. Genauere Informationen für Betroffene finden sich bspw. auf der Onlinepräsenz der Stadt Frankfurt am Main.

 

Änderung im April 2024: WhatsApp bekommt neue Datenschutzregeln

Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bekommen eine Änderung im April 2024.

Wer die App nach dem 11. April 2024 nutzen will, muss diesen aktiv zustimmen.

Geändert wird unter anderem das Mindestalter zur Nutzung von bislang 16 auf 13 Jahre.

Wenn dich jemand in einer Gruppe hinzufügen möchte, geht das künftig nicht mehr einfach so – du kannst selbst entscheiden, ob du das möchtest.

 

Mindestlohn-Erhöhungen in zwei Branchen

Zwei Branchen können sich auf eine Mindestlohnerhöhung freuen.

Für Gesell*innen, die Maler*in oder Lackierer*in gelernt haben, gibt es künftig mind. 15 Euro pro Stunde, für ungelernte Arbeitskräfte in diesem Bereich mind. 13 Euro pro Stunde.

Für Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt der Mindestlohn auf 18,32 Euro, wenn sie die behördliche Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft bestanden haben.

Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte erhalten ab dann 16,95 Euro.

 

Änderung im April 2024: Gatorade kommt zurück

Wer kennt es noch? Das Getränk Gatorade war 15 Jahre aus deutschen Getränkeregalen verschwunden, feiert im April 2024 jedoch eine Rückkehr.

Insgesamt soll es 4 Sorten des sogenannten funktionellen Sportgetränks geben: „Lemon“, „Orange“, „Cool Blue“ und „Tropical Burst“.

 

Kurtaxe in Barcelona wird erhöht

Wer in Barcelona bislang Urlaub gemacht hat, musste pro Übernachtung eine Kurtaxe von 2,75 Euro entrichten.

Um die Herausforderungen des globalen Klimawandels besser bewältigen zu können, wird die Kurtaxe ab 1. April auf 3,25 Euro angehoben – der Urlaub in der katalanischen Metropole wird also teurer.

 

AirBnB ändert AGB und verbietet Vermieter*innen Kameras

AirBnB stärkt die Privatsphäre seiner Nutzer*innen auf Mieter*innenseite.

Das heißt, dass es ab 30. April 2024 per AGB verboten ist, in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren und Wohnzimmern Überwachungskameras zu installieren.

In der Realität betroffen sein werden nur wenige Wohnungen, da die Kameras explizit in der Beschreibung erwähnt wurden mussten und das nicht wirklich häufig der Fall war.

Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung

Eine Betriebs­verpach­tung ist nicht kürzungs­schäd­lich, wenn die wesent­lichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebs­gegen­stände vermietet werden und es sich hierbei aus­schließ­lich um eigenen (bebauten) Grund­besitz handelt (BFH, Urteil v. 19.12.2023 – IV R 5/21; veröf­fent­licht am 21.03.2024). Hintergrund: Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzu­rechnungen um 1,2 % des Einheits­werts des zum Betriebs­vermögen des Unter­nehmers gehörenden und nicht von der Grund­steuer befreiten Grund­besitzes gekürzt. Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 auf Antrag bei Unter­nehmen, die aus­schließ­lich eigenen Grund­besitz oder neben eigenem Grund­besitz eigenes Kapital­vermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungs­bauten betreuen oder Ein­familien­häuser, Zwei­familien­häuser oder Eigen­tums­wohnungen errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbe­ertrags, der auf die Verwal­tung und Nutzung des eigenen Grund­besitzes entfällt (sog. erweiterte Kürzung).

Gewerbesteuer: Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes

Bringt eine Kapital­gesell­schaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätig­keit fortan auf die Ver­wal­tung der Mit­unter­nehmer­stel­lung an der auf­nehmen­den Gesell­schaft sowie das Halten der Beteili­gung an der Kom­plemen­tär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der An­nahme von Unter­nehmens­identi­tät im Sinne des § 10a GewStG auf der Ebene der über­nehmen­den Personen­gesell­schaft nicht ent­gegen (BFH, Urteil v. 01.02.2024 – IV R 26/21; veröf­fent­licht am 21.03.2024). Hintergrund: Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maß­gebende Gewerbe­ertrag bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Mio. € um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermitt­lung des maß­gebenden Gewerbe­ertrags für die voran­gegange­nen Erhebungs­zeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehl­beträge nicht bei der Ermitt­lung des Gewerbe­ertrags für die voran­gegange­nen Erhebungs­zeiträume berück­sichtigt worden sind. Der 1 Mio. € über­steigende maß­gebende Gewerbe­ertrag ist nach § 10a Satz 2 GewStG bis zu 60 % um nicht berück­sichtigte Fehlbeträge der voran­gegangenen Erhebungs­zeiträume zu kürzen. Die Höhe der vortrags­fähigen Fehlbeträge ist gesondert festzustellen (§ 10a Satz 6 GewStG). Die Geltendmachung eines Gewerbe­verlustes setzt nach höchst­richterlicher Recht­sprechung sowohl Unter­nehmens­identität als auch Unter­nehmer­identität voraus (vgl. zum Ganzen BFH, Urteil v. 17.01.2019 – III R 35/17, BStBl II 2019, 407, Rz 18 ff.).

Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen

Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt (Sächsisches FG, Urteil v. 24.01.2024 – 2 K 936/23, rechtskräftig).

Hintergrund: Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen im Kalenderjahr erhält und der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und diese Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat gelegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG

Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler

Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht allein mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, den Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsansicht, weil sie ohne staatliche Zuschüsse (Subventionen) nicht tätig werden könnten (Abgrenzung zum Senatsurteil v. 07.11.2001 – I R 14/01, BFHE 197, 287, BStBl II 2002, 861 und dem Senatsbeschluss v. 02.02.2010 – I B 91/09, BFH/NV 2010, 878: BFH, Urteil v. 25.10.2023 – I R 35/21; veröffentlicht am 21.03.2024).

Hintergrund: Die Einkünfte ausländischer Künstler für Auftritte im Inland unterliegen u.a. gemäß § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wurde) oder § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen oder durch deren Verwertung im Inland erzielt werden) der beschränkten Steuerpflicht und nach Maßgabe von § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG dem Steuerabzug in Höhe von 25 %.

Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütungen dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt hat der Vergütungsschuldner den Steuerabzug für Rechnung des beschränkt steuerpflichtigen Gläubigers (Steuerschuldner) vorzunehmen (§ 50a Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG). Gemäß § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG haftet er für die Einbehaltung und Abführung der Steuer.

Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Eine vom Arbeit­geber nicht ausge­zahlte Energie­preis­pauschale ist vom Arbeit­nehmer nicht gegen­über dem Arbeit­geber, sondern im Rahmen des Veran­lagungs­verfah­rens für 2022 durch Ab­gabe einer Ein­kom­men­steuer­erklä­rung geltend zu machen. Kommt das Finanz­amt der Fest­setzung der Energie­preis­pauschale nicht nach, kann diese nach Durch­führung eines Vor­verfah­rens vor dem Finanz­gericht erstrit­ten werden (BFH, Beschluss v. 29.02.2024 – VI S 24/23; veröf­fent­licht am 21.03.2024).