Neuregelungen August 2022: Landwirtschaft

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel

Seit dem 16. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung für Düngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingeführt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden.

Neuregelungen August 2022: Verteidigung

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Bundeswehr schneller ausrüsten

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es ermöglicht der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu vergeben und nachprüfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

Neuregelungen August 2022: Frauenrechte

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie denVerbraucherschutz.

Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

Durch die Aufhebung des § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte für eine Abtreibung finden können. Die Gesetzesänderung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

Neuregelungen August 2022: Gesundheit

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie denVerbraucherschutz.

Masernschutzimpfung für Schul- und Kitabesuch verpflichtend

Seit dem 1. August 2022 müssen alle Kinder nachweisen können, dass sie gegen Masern geimpft sind, wenn sie eine Schule oder Kita besuchen. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Am 31. Juli 2022 endete die im Gesetz enthaltene Übergangsfrist für diejenigen, die am 1. März 2020 bereits eine Kita oder Schule besuchten.

Neuregelungen August 2022: Verbraucherschutz

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie denVerbraucherschutz.

E171 – Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

Neuregelungen August 2022: Verkehrssicherheit

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.

Neue Gesetze ab 1. September 2022

Neuer Monat, neue Gesetze: Ab September gelten wieder aktuelle Gesetzesänderungen in Deutschland. Diese Regelungen kommen bei dem Energie-Bonus, Amazon, der Pflege und in anderen Bereichen auf die Menschen zu.

Der neue Monat ist da und auf Verbraucher und Verbraucherinnen kommen wieder allerlei neue Gesetzesänderungen und Regeln zu. Ab dem 1. September ändert sich so einiges, bei den Coronaregeln, der Energiepausschale, Amazon Prime, Sonderurlaub für Beamte und vieles mehr. Diese Gesetzesänderungen gelten vor allem ab dem 01.09.2022.

Die Energiepauschale kommt

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepauschale ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto. Das bedeutet: Es gibt nicht das volle Geld. Die Summe hängt vom Verdienst der Person ab.

Die Energiepauschale kriegen alle Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, Student:innen im bezahlten Praktikum, Selbstständige oder auch ehrenamtliche, die steuerfreie Einkünfte erhalten. Zudem bekommen den Bonus auch alle Personen, die in Elternzeit, Mutterschutz, Kurzarbeit, Krankengeld, Transferkurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung bekommen. Selbstständige bekommen die Energiepauschale ausbezahlt, wenn sie diese bei der nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung angeben. Arbeitgeber:innen sind nicht verpflichtet die Energiepauschale sofort im September mit der Lohnabrechnung auszubezahlen.

Neues zu Corona

Am 31. August tritt die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft. Ab dem 1. September gilt diese Gesetzesänderung. Ob diese Regelung verlängert wird, ist aktuell noch unklar. Das Bundesministerium hat aber zuletzt vorgeschlagen, dass es ab Oktober wieder Maßnahmen geben soll. „Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet“ heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen

Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/2824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/2531).
Darin versichert die Bundesregierung, sie setzte sich auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins ein. Mit der EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zunehmend Verdachtsmeldungen mit dem Indikator Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen. So gingen 2018 570 dieser Meldungen ein, 2019 waren es bereits 760. 2020 stieg die Zahl auf 2.050 und 2021 auf 5.230. Bis Ende Mai 2022 betrug die Zahl der Verdachtsmeldungen 3.340.

Neuregelungen August 2022: Energie

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

Weniger Gas für die Stromproduktion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

Das Stromnetz zielgerichtet ausbauen

Für eine gelungene Energiewende – auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der Stromnetze nötig. Dafür wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten.

Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Mit einer Ministerverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die Vorgaben für Füllstände der Gasspeicher erhöht.

Erbschaftsteuer: Selbstnutzung eines Familienheims

Der Erwerber eines erbschaft­steuer­rechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeits­erwägungen reichen nicht aus (BFH, Urteil v. 01.12.2021 – II R 1/21; veröffentlicht am 4.8.2022). Der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten ist steuerbefreit. Die Steuer­befreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG).