Verordnung über zeitlich befristete Gas-Umlage

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, ist am 09.08.2022 eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz in Kraft getreten. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufmerksam.

Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten – insbesondere während der kommenden Heizperiode. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wurde am 08.08.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und war zuvor dem Bundestag gemäß § 26 des Energiesicherungsgesetzes mitgeteilt worden. Die Gas-Sicherungsumlage wird befristet erhoben, vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet bis zum 30.09.2024.

Die Rechtsverordnung zur Einführung einer Gas-Sicherungsumlage basiert auf § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.

Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1. Oktober haben sie mit der nun beschlossenen Rechtsverordnung die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, aber nur für eine begrenzte Zeit. Den Ausgleich können die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 Prozent der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren.

Um den Ausgleich zu finanzieren, können die Kosten über die „saldierte Preisanpassung“, also eine Art Umlage, auf viele Schultern verteilt werden. Damit wird auch verhindert, dass auf einen Teil der Gaskunden – nämlich diejenigen, die mittelbar von Gasimporteuren mit hohen Ersatzbeschaffungskosten versorgt werden, – untragbare Preissteigerungen zukommen und es in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Die genaue Höhe der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe. Sie wird am 15. August mitgeteilt.

Einzelfragen, die im Rahmen der Ressortabstimmung und der Anhörung des Parlaments nicht abschließend geklärt werden konnten, werden unabhängig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter geprüft.

Grunderwerbsteuer: Grundstück mit Weihnachts­baum­pflanzung

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerb­steuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Schein­bestandteile gehört nicht zur Bemessungs­grundlage (BFH, Urteil v. 23.02.2022 – II R 45/19; veröffentlicht am 11.08.2022).
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt der Grunderwerbsteuer u.a. ein Kaufvertrag, der den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet. Bemessungs­grundlage der Grunderwerb­steuer ist gem. § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung für das Grundstück. Bei einem Grundstückskauf gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen.

Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen (BFH, Urteil v. 12.05.2022 – V R 37/20; veröffentlicht am 11.08.2022)

Grundsteuerreform: Benutzerhilfen zum Ausfüllen

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat drei „Klickanleitungen“ zum Ausfüllen der Grundsteuerformulare in Mein ELSTER veröffentlicht.

Dem Ministerium zufolge zeigen die Klickanleitungen anschaulich, wie die Grundsteuererklärungen bearbeitet werden müssen. Angefangen beim richtigen Formular, das verwendet werden muss, über die Eingabe der einzelnen Daten bis hin zum Absenden an das zuständige Finanzamt ist der komplette Weg der Erklärungsabgabe mittels Screenshots nachgezeichnet.

Die in den Anleitungen enthaltenen Links führen zu weiteren Online-Angeboten, beispielsweise zum Grundsteuerportal Mecklenburg-Vorpommern, auf dem der Abruf der Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen kostenfrei und ohne Registrierung möglich ist.

Die Anleitungen für die Erklärung von

Grundvermögen (Wohngrundstücke),
Wohnungseigentum sowie
Vermögen der Land- und Forstwirtschaft
sind im Steuerportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Leasingsonderzahlung bei Kostendeckelungsregelung

Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese objektiv jederzeit nutzen kann und tatsächlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit auch nutzt. Eine Beibehaltung des Inlandswohnsitzes kommt dabei im Regelfall nur dann in Betracht, wenn das Kind diese Wohnung zumindest zum überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten tatsächlich nutzt (BFH, Urteil v. 28.04.2022 – III R 12/20; veröffentlicht am 11.08.2022).

Kindergeld: Schulbesuch außerhalb der EU

Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese objektiv jederzeit nutzen kann und tatsächlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit auch nutzt. Eine Beibehaltung des Inlandswohnsitzes kommt dabei im Regelfall nur dann in Betracht, wenn das Kind diese Wohnung zumindest zum überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten tatsächlich nutzt (BFH, Urteil v. 28.04.2022 – III R 12/20; veröffentlicht am 11.08.2022).

Erbschaftsteuer: Verzögerter Einzug in Familienheim

Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten entspricht (BFH, Urteil v. 16.03.2022 – II R 6/21; nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Mindestlohn: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Nach einer Studie des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim), die das Wirtschaftsforschungsinstitut im Auftrag der Mindestlohnkommission erstellt hat, hat die Mindestlohn-Einführung im Jahr 2015 sowie die erste Erhöhung im Januar 2017 kaum Marktaustritte von Unternehmen verursacht.

Das ZEW hat untersucht, inwiefern sich eine Lohnuntergrenze auf Wettbewerbsindikatoren wie Marktaustritte und die Arbeitsproduktivität auswirkt. „Hauptaspekt unserer Untersuchung waren die Lohnkostenerhöhungen, die durch den Mindestlohn verursacht werden und am Ende die Wettbewerbsbedingungen von Unternehmen beeinflussen.“ Das sagt Moritz Lubczyk, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ am ZEW und Co-Autor der Studie.

Ein wichtiges Ergebnis: Sowohl die Einführung 2015 als auch die erste Erhöhung des Mindestlohns 2017 hatten nicht zur Folge, dass sich die Wettbewerbsintensität für Unternehmen in Deutschland verändert hat – zumindest nicht wesentlich. In Arbeitsmarktregionen, in denen mehr Arbeitnehmer/innen vor der Mindestlohneinführung weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, verließen zwar Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit vier oder weniger Mitarbeiter/-innen, den Markt. Gezeigt hat sich das vor allem in den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern, wo der Bruttodurchschnittslohn 2015, zum Untersuchungszeitpunkt, wesentlich niedriger war als im Westen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das aber nicht zwingend ein Problem: „Oft sind es die unproduktiveren Unternehmen, die den Markt verlassen. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit konnte jedoch nicht beobachtet werden. Solange die Arbeitsnachfrage hoch ist, finden die betroffenen Arbeitnehmer/innen bei anderen Unternehmen eine Folgebeschäftigung“, so Moritz Lubczyk.

Höherer Mindestlohn, effizienteres Arbeiten?

Die Studie bestätigt aber nicht nur, dass der Mindestlohn kaum Auswirkungen auf Marktaustritte hatte. Auch hat sich gezeigt, dass in Branchen, die besonders von der Einführung des Mindestlohns betroffen waren (etwa die Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die Werbebranche oder das Verlagswesen) die Arbeitsproduktivität – also der Umsatz im Verhältnis zu den eingesetzten Arbeitskräften – angestiegen ist. Die Studie gibt mehrere Erklärungsansätze: „Zum einen kann das damit zusammenhängen, dass Unternehmen verstärkt in Kapital, also Maschinen oder Technologien, investieren und somit ihre Arbeitskräfte produktiver einsetzen; andererseits ist denkbar, dass Unternehmen statt auf geringfügige mehr auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse setzen und auch somit die Produktivität der Arbeitnehmer/innen steigt“, sagt Lubczyk. Ein weiterer Grund: „Wenn vor allem weniger produktive Unternehmen aus dem Markt austreten, dann steigt die durchschnittliche Produktivität der gesamten Branche.“

Als Datengrundlage diente den Forscher/innen das Mannheimer Unternehmenspanel (MUP), die Verdienststrukturerhebung (VSE) sowie Datensätze der integrierten Erwerbsbiografien (IEB) für Branchen und Regionen. Um die Bedeutsamkeit der Veränderungen beurteilen zu können, wurden die Daten von 2010, also deutlich vor Einführung des Mindestlohns, bis 2018 miteinander verglichen.

Überentnahmen bei EÜR

Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG perioden­übergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinn­ermittlungs­zeitraum Überentnahmen vorliegen. Überentnahmen sind bei Einnahmen­überschuss­rechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinn­ermittlungs­zeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird (BFH, Urteil v. 17.05.2022 – VIII R 38/18; veröffentlicht am 11.08.2022).

Neues Entlastungspaket

Rentner, Studenten, Familien und/oder Geringverdiener werden also mit Direktzahlungen unterstützt, als da unter anderem wären: Kindergeld, Heizkostenpauschale und Wohngeld. HartzIV-Empfänger werden über das neue Bürgergeld bessergestellt, Steuerzahler hingegen durch die Tarifveränderungen, bessere Abzugsmöglichkeiten und die Senkung bestimmter Sozialabgaben. Wer mit Gas heizt, zahlt immerhin deutlich weniger Mehrwertsteuer. Und wer Busse und Bahnen nutzt, kann auf einen Nachfolger des 9-Euro-Tickets hoffen, wenn auch nicht zu diesem Preis und nur, wenn die Bundesländer die Hälfte der Kosten selber tragen.