Neuregelungen August 2022: Verkehrssicherheit

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.

Neue Gesetze ab 1. September 2022

Neuer Monat, neue Gesetze: Ab September gelten wieder aktuelle Gesetzesänderungen in Deutschland. Diese Regelungen kommen bei dem Energie-Bonus, Amazon, der Pflege und in anderen Bereichen auf die Menschen zu.

Der neue Monat ist da und auf Verbraucher und Verbraucherinnen kommen wieder allerlei neue Gesetzesänderungen und Regeln zu. Ab dem 1. September ändert sich so einiges, bei den Coronaregeln, der Energiepausschale, Amazon Prime, Sonderurlaub für Beamte und vieles mehr. Diese Gesetzesänderungen gelten vor allem ab dem 01.09.2022.

Die Energiepauschale kommt

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepauschale ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto. Das bedeutet: Es gibt nicht das volle Geld. Die Summe hängt vom Verdienst der Person ab.

Die Energiepauschale kriegen alle Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, Student:innen im bezahlten Praktikum, Selbstständige oder auch ehrenamtliche, die steuerfreie Einkünfte erhalten. Zudem bekommen den Bonus auch alle Personen, die in Elternzeit, Mutterschutz, Kurzarbeit, Krankengeld, Transferkurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung bekommen. Selbstständige bekommen die Energiepauschale ausbezahlt, wenn sie diese bei der nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung angeben. Arbeitgeber:innen sind nicht verpflichtet die Energiepauschale sofort im September mit der Lohnabrechnung auszubezahlen.

Neues zu Corona

Am 31. August tritt die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft. Ab dem 1. September gilt diese Gesetzesänderung. Ob diese Regelung verlängert wird, ist aktuell noch unklar. Das Bundesministerium hat aber zuletzt vorgeschlagen, dass es ab Oktober wieder Maßnahmen geben soll. „Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet“ heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen

Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/2824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/2531).
Darin versichert die Bundesregierung, sie setzte sich auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins ein. Mit der EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zunehmend Verdachtsmeldungen mit dem Indikator Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen. So gingen 2018 570 dieser Meldungen ein, 2019 waren es bereits 760. 2020 stieg die Zahl auf 2.050 und 2021 auf 5.230. Bis Ende Mai 2022 betrug die Zahl der Verdachtsmeldungen 3.340.

Neuregelungen August 2022: Energie

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

Weniger Gas für die Stromproduktion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

Das Stromnetz zielgerichtet ausbauen

Für eine gelungene Energiewende – auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der Stromnetze nötig. Dafür wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten.

Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Mit einer Ministerverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die Vorgaben für Füllstände der Gasspeicher erhöht.

Erbschaftsteuer: Selbstnutzung eines Familienheims

Der Erwerber eines erbschaft­steuer­rechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeits­erwägungen reichen nicht aus (BFH, Urteil v. 01.12.2021 – II R 1/21; veröffentlicht am 4.8.2022). Der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten ist steuerbefreit. Die Steuer­befreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG).

Reform der Gebäudeförderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 27.07.2022 nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.

Im Einzelnen zur Reform der BEG:

Die Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung. Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und 2) ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.

Referentenentwurf eines JStG 2022

Das BMF hat am 29.07.2022 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Notwendig sind auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus besteht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Auszahlung der Energiepreispauschale

Hinsichtlich der Auszahlung der Energiepreispauschale an Selbständige hat sich Niedersachsen für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden.

Hintergrund: Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.

Anspruchsberechtigt sind auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.

Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen.

Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.

Zentralisierung der Inkassoaufsicht

Die Bundesregierung hat am 27.07.2022 den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ beschlossen. Vorgesehen sind auch kleinere Änderungen des Steuerberatungsgesetzes sowie der WPO.

Der Gesetzentwurf sieht die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch soll die Aufsicht in diesem Bereich gestärkt und die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis gefördert werden. Diese Aufgabe obliegt bisher 38 verschiedenen Gerichten. Darüber hinaus können beim Bundesamt für Justiz künftig auch erforderliche Spezialkenntnisse gebündelt werden.

Die Reform der Aufsicht soll auch zum Anlass genommen werden, um derzeitige Wertungswidersprüche im Bereich der Sanktionen zu beseitigen. Dies wird durch eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen erreicht.

Aktuelle Verfahren beim BFH

Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Insolvenzverwalters: Höhe des Vorsteuerabzuges einer Insolvenzschuldnerin aus der Rechnung des Insolvenzverwalters (BFH-Az. XI R 8/22; Vorinstanz: FG Münster, Urteil v.

20.01.2022 – 5 K 1179/19 U

Ferien auf dem Reiterhof: Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Umsätze mit Reitkursen für Jugendliche und Kinder sowie mit deren Beherbergung und Verköstigung auf Reiterhöfen (BFH-Az. XI R 9/22; Vorinstanz:

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 02.03.2022 – 4 K 114/17)