Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

Die Bundesregierung hat am 06.07.2022 den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)“ beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen. Daneben enthält es eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen.

Neuregelungen August 2022: Frauenrechte

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie denVerbraucherschutz.

Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

Durch die Aufhebung des § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte für eine Abtreibung finden können. Die Gesetzesänderung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

ÜBERNACHTUNGSSTEUER: AUSKUNFTSPFLICHT

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil des VG Köln bestätigt, wonach ein Onlineportal der Stadt Köln Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbergungsbetriebe erteilen muss (Az. 14 A 2062/17).

ÄNDERUNG USTAE WEGEN REISELEISTUNGEN

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 25 UStG wie folgt geändert.

Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2019),
Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022).
Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten. Die novellierte Fassung des UStAE zu § 25 UStG wurde den Verbänden und interessierten Kreisen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.

FAMILIENKASSEN: SÄUMNISZUSCHLÄGE

Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Das entschied das FG Köln (Az. 3 K 3048/17).

EU: ERWEITERTE BERICHTSPFLICHTEN

Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Markt für Dienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeitsbestätigung für sog. unabhängige Bestätigungsdienstleister zu öffnen. Dadurch könnten auch geringqualifizierte Dienstleister anstelle der Abschlussprüfer damit beauftragt werden, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsinformationen zu bestätigen.

NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFEN

Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe wurde nach aktuellen Informationen des BMWi bis zum 31.07.2021 verlängert