Gewerbesteuer: Verlustuntergang aufgrund Anteilsübertragung

Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt (FG Düsseldorf, Urteil v. 07.03.2024 – 9 K 382/23 G,F; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 9/24).

Pflicht zur Nutzung des beSt auch bei Klageerhebung über das beklagte Finanzamt

§ 47 Abs. 2 FGO dispensiert nicht von der Einhaltung der Formvorschriften aus §§ 52a, 52d FGO, so dass ein zur elektronischen Einreichung verpflichteter Steuerberater die Klage nicht fristwahrend in Schriftform gemäß § 64 Abs. 1 FGO beim Finanzamt anbringen kann (Niedersächsisches FG, Urteile v. 24.04.2024 – 13 K 114/23 sowie 13 K 115/23).

Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Für einen Duldungs­bescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 AO fehlt es grund­sätzlich an einem voll­streck­baren Schuldt­itel im Sinne des § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuer­schuld­verhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskal­erb­schaft bewirkt der Akzessorietäts­grund­satz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfech­tungs­recht erlischt und der Duldungs­anspruch unter­geht. Die Steuer­schuld gilt in diesem Fall als fort­bestehend (BFH, Beschluss v. 24.04.2024 – VII R 57/20; veröf­fent­licht am 16.05.2024).

Verfahrensrecht: Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der FGO vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung (BFH, Beschluss v. 08.05.2024 – II R 3/23; NV, veröffentlicht am 23.05.2024).

Saarland: steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene

Finanzministerium bringt Katastrophenerlass auf den Weg

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland, Medieninfo vom 21.05.2024

Am Samstag hat das Finanzministerium die Finanzämter darüber informiert, dass für Hochwasser-Betroffene weitreichende steuerliche Erleichterungen greifen sollen. Darauf aufbauend wurde heute ein Erlass mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht.

Minister von Weizsäcker: „Wir wollen mit steuerlichen Instrumenten dazu beitragen, finanzielle Engpässe nach der Flut zu überbrücken. Deshalb bringen wir mit dem Katastrophenerlass steuerliche Erleichterungen für betroffene Haushalte und Gewerbetreibende auf den Weg. Wir ergänzen damit die heute beschlossenen Finanzhilfen des Landes und der kommunalen Ebene im Rahmen der Hochwasserhilfe und der Elementarschäden-Richtlinie.“

Der Erlass wurde mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt. Die übrigen Bundesländer wurden in Kenntnis gesetzt. Er beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

So wird die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwasser keine nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Mit diesen Maßnahmen greift die saarländische Steuerverwaltung den vom Hochwasser betroffenen Steuerpflichtigen unter die Arme. Bei Rückfragen steht Ihnen das örtlich zuständigen Finanzamt gerne zur Verfügung.“

Der Katastrophenerlass, der die Billigkeitsregelungen im Einzelnen enthält, kann hier abgerufen werden: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen (PDF, 290 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse

Kostenerstat­tungen eines kirch­lichen Arbeit­gebers an seine Beschäf­tigten für die Erteilung erweiterter Führungs­zeug­nisse, zu deren Einholung der Arbeit­geber zum Zwecke der Präven­tion gegen sexualisierte Gewalt kirchen­rechtlich ver­pflichtet ist, führen nicht zu Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 08.02.2024 – VI R 10/22; veröf­fent­licht am 10.05.2024).

Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur

Bundesministerium der Finanzen 21.05.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Diskussionsentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur veröffentlicht. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen die Investitionsmöglichkeiten für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erweitert und ein rechtssicherer Investitionsrahmen geschaffen werden. Damit sollen mehr private Mittel für den enormen Investitionsbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Erhalt und Ausbau der Infrastruktur mobilisiert werden.

AUF DEN INTERNETSEITEN DES BMF

  • Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur [PDF, 939 kB]

Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offensteht

Nach der ab dem VZ 2015 geltenden Legal­defini­tion in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG kann eine Betriebs­veran­stal­tung auch dann vor­liegen, wenn sie nicht allen Ange­hörigen eines Betriebs oder eines Betriebs­teils offen­steht. Das Tat­bestands­merkmal Betriebs­veran­stal­tung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ent­spricht der Legal­defini­tion in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG (BFH, Urteil v. 27.03.2024 – VI R 5/22; veröf­fent­licht am 10.05.2024).
Hintergrund: Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeit­geber die Lohnsteuer mit einem Pausch­steuersatz von 25 % erheben, wenn er Arbeitslohn aus Anlass von Betriebs­veranstal­tungen zahlt. Maßgebend für das Vorliegen von Arbeitslohn ist für den Streitzeit­raum 2015 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Anpas­sung der Abgaben­ordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuer­licher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417).

Neue Gesetze und Änderungen im Juni 2024

Das Leben besteht aus vielen verschiedenen Aspekten. Bei den meisten Dingen ist in Deutschland durch Gesetze und Regeln festgelegt, wie sie zu verlaufen haben. Doch wie sich die Welt ändert, ändern sich auch die Gesetze. Welche Änderungen im Juni 2024 dort und sonst noch so auf der Tagesordnung stehen, erfährst du hier im Artikel.

Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, war bislang mit diversen Hürden verbunden, die zumindest teilweise gesenkt werden. Zeitgleich sollen Prozesse innerhalb des Verwaltungsapparats durch digitalisierte Abläufe beschleunigt werden. So ist es durch ein neues Gesetz ab dem 26. Juni 2024 möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine schon bestehende zu behalten. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte, muss also seine bisherige Identität nicht aufgeben. Außerdem wird die Zeit, die Ausländer in Deutschland leben müssen, bevor sie die Staatsangehörigkeit annehmen können, von acht auf fünf Jahre gesenkt. Bei besonders guter Integration soll diese Zeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Wenn beide Eltern keinen deutschen Pass besitzen, aber ein Elternteil fünf Jahre oder mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen Kinder bei ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. So sollen ihre Bildungschancen verbessert werden, sagt das Innenministerium. Ehemalige Gastarbeiter müssen keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren. Ausreichende mündliche Sprachkenntnisse reichen demnach aus. Ausgeschlossen wird die deutsche Staatsbürgerschaft hingegen bei der sogenannten Mehrehe oder auch, wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann missachtet wird. Ebenso ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei antisemitisch, rassistisch oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen der Antragstellenden. Außerdem wird die sogenannte Sicherheitsprüfung digitalisiert und soll dadurch beschleunigt werden. Dabei wird die Liste der zu überprüfenden Behörden um jene Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Verfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Disney+ schränkt Account-Sharing ein

Schock für viele Disney-Fans. Der Micky-Maus-Konzern schränkt das beliebte Accountsharing für seinen Streamingdienst Disney+ ein. Damit will der Konzern im Juni 2024 weltweit starten und die Maßnahme bis September 2024 abgeschlossen haben. Jeder Haushalt braucht einen eigenen Disney+-Account, um weiterhin in den Genuss der Formate des Senders zu kommen. Wer also den Account von jemand anderem mitbenutzt, braucht entweder einen eigenen Zugang oder verliert die Möglichkeit, weiterhin auf Disney+ Filme und Serien zu streamen. Wie das gehen kann, hat unter anderem Konkurrent Netflix im vergangenen Jahr vorgemacht. Hier bekamen Nutzer die Nachricht angezeigt, ob dies der Hauptzugang sei. Dort können aber für 5 Euro im Monat weitere Zugänge zum bestehenden Abonnement für haushaltsfremde Personen hinzugebucht werden. Damit sparen andere Haushalte immer noch Geld im Vergleich zu einem eigenen Abo.

Amateurfunk wird modernisiert

Rund 61.000 Menschen haben in Deutschland eine Amateurfunk-Zulassung. Das heißt, sie können sonst wo auf der Welt Menschen mit ihren Funkantennen kontaktieren. Doch die alten Gesetze waren nun schon etwas angestaubt, weswegen der Amateurfunk durch Änderungen am Gesetz im Juni 2024 auf die Höhe der Zeit gehoben wird. So wird ein sogenannter Remote-Betrieb ermöglicht. Das erlaubt den Betrieb der  Amateurfunkstelle auch aus Schrebergärten oder der eigenen Küche heraus, auch wenn es nicht der Betriebsort selbst ist.

Sommerfahrplan bei der Deutschen Bahn

Am 9. Juni 2024 stellt die Bahn vom Winterfahrplan auf den Sommerfahrplan um, der bis Mitte Dezember 2024 gilt. Neben einigen kleinen Änderungen bei verschiedenen Verbindungen gibt es erst ab Juli weitere Änderungen.

BahnCard wird nur noch digital ausgegeben – mit einer Ausnahme

Die Deutsche Bahn werkelt an der von ihr ersonnenen Zukunft und schafft die Plastik-BahnCard ab. Ab 9. Juni 2024 werden keine neuen BahnCards im Scheckkartenformat mehr ausgegeben. Das bedeutet, dass diese künftig nur noch digital in der App DB Navigator verfügbar sein wird. Eine Ausnahme gibt es dennoch. Schließlich gibt es auch heutzutage noch Menschen ohne Smartphone und leeren Handyakkus. Daher kann die Karte auch für den Fall der Fälle ausgedruckt werden. Dafür brauchst du allerdings einen Internetzugang, denn dieses Dokument ist ab 9. Juni nur über das Bahn-Kundenkonto zugänglich.

So geht’s:

  1. In Kundenkonto auf bahn.de einloggen.
  2. „Kundenkonto verwalten“ anklicken.
  3. „BahnCard“ anklicken.
  4. „Optionen“ bei der gewünschten BahnCard anklicken.
  5. „Ersatzdokument anzeigen“ klicken.
  6. Ersatzdokument mit einem Drucker ausdrucken.

Wenn du das Ersatzdokument nutzen möchtest, musst du allerdings deinen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Google Fitbit künftig ohne Drittanbieterapps

Die Google Fitbit, der Fitnesstracker des Tech-Konzerns, war bisher auf eine gewisse Vielfalt ausgelegt – konnten die Nutzer doch auf verschiedene Apps und Designs zurückgreifen, die zum Beispiel das Aussehen der Ziffernblätter änderten.Doch nun ist damit Schluss. Google lässt EU-Nutzer auf alle Google-fremden Apps und Designs ab Juni 2024 nicht mehr zugreifen. Auch für bisherige Nutzer heißt das, dass nur die Google-Apps und Google-Designs mit der Google Fitbit genutzt werden können. Solltest du ein solches Gerät besitzen, musst auch du umrüsten. Zu den betroffenen Geräten gehören unter anderem die Modelle Sense, Sense 2, Versa, Versa 2, Versa 3, Versa 4, Versa Lite und Ionic. Warum Google diesen Schritt geht, ist nicht ganz klar, das Unternehmen spricht lediglich von „neuen behördlichen Auflagen“. Vermutet werden strenge Datenschutzgesetze in der EU.

Google Podcasts wird eingestellt

Hörst du Podcasts über die App Google Podcasts, wirst du dich auch hier umstellen müssen. Eine Änderung am 23. Juni 2024 führt dazu, dass keine Podcasts mehr verfügbar sein werden. Nutzer haben bis zum 29. Juli 2024 Zeit, ihre Daten zu exportieren oder auf ein YouTube-Music-Abonnement zu übertragen. Nach dem Herunterladen der Daten sollst du sie aber auch auf andere Podcast-Apps übertragen können. Nutzungstechnisch ändern soll sich mit YouTube Music nichts, aber ein genauer Blick auf das aktuelle Abonnement sollte trotzdem besser geworfen werden.

AdBlocker für Google Chrome werden eingeschränkt

Google Chrome ist für viele Menschen der Browser ihrer Wahl. Durch eine Änderung ab Juni 2024 wird allerdings unter anderem AdBlockern das Leben sehr schwer gemacht. Eine neue Schnittstelle für Browsererweiterungen mit dem Namen Manifest V3 (MV3) ist dafür verantwortlich. Die vorhergehende Version wird wohl bald samt aller Funktionen und Erweiterungen abgeschaltet. Die neue Version schränkt die Funktionen von AdBlocker massiv ein, was die Nutzer wohl nicht glücklich machen dürfte. Zwar arbeiten auch andere Browser mit MV3, allerdings sollen auch ältere Erweiterungen weiterhin in vollem Umfang unterstützt werden, bspw. in Firefox, Opera oder auch Edge.

Deutschlandflagge mit Bundesadler für Privatpersonen während EM erlaubt

Eigentlich darf jeder die Deutschlandflagge immer und überall verwenden – allerdings nur die ohne den Adler, denn die sogenannte Bundesdienstflagge ist den Bundesdienststellen des Bundes vorbehalten. Für die Männer-EM im Fußball gilt allerdings eine Ausnahme. Eigentlich müsstest du ein Bußgeld zwischen 5.000 Euro und 1.000 Euro bezahlen, wenn du die Bundesdienstflagge hisst oder aufhängst – zum Beispiel im Garten oder auf dem Balkon. Allerdings gibt es für Großveranstaltungen wie die anstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland Ausnahmen. Die Änderung gilt ab 14. Juni 2024, dem Tag des Eröffnungsspiels. Eine Strafe droht nur, wenn die „Sozialadäquanz“ der Nutzung überschritten wird.

Gravis schließt alle Filialen in Deutschland

Die Apple-Handelskette Gravis schließt zum 15. Juni 2024 all ihre Filialen in Deutschland. Betroffen von der Maßnahme sind zudem 400 Mitarbeitende, die ihren Job verlieren. Ein Sozialplan sieht Abfindungen in unterschiedlicher Höhe vor, diese ist gekoppelt an Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Kunden, die bspw. noch Geräte reparieren lassen wollen, können das nur noch bis zum 15. Mai 2024 machen – danach werden Reparaturen nicht mehr angenommen. Die Reparaturen sollen bis Ende Juni abgeschlossen werden.

Europawahl

Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

Umstellung beim Kabelfernsehen

Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis etwa zwölf Millionen Mieter.

Chancenkarte

Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern dürfen ab Juni mit der sogenannten Chancenkarte zur Jobsuche für ein Jahr nach Deutschland kommen. Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.

Handy-zu-Handy-Zahlungen von EPI

Kundinnen und Kunden einiger Banken in Europa können ab Ende Juni untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen durchführen. Das ermöglicht das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. In Deutschland nehmen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank daran teil. Ende Juni soll die erste Ausbaustufe starten. Ziel der Initiative ist, ein einheitliches europaweites System zum Bezahlen per Karte und Smartphone aufzubauen, um der Kundschaft ein Konkurrenzangebot zu mächtigen US-Konzernen wie Paypal zu machen.

Höchstgröße für geführte Touristengruppen in Venedig

Die Lagunenstadt verbietet vom 1. Juni an von Reiseführern begleitete Touristengruppen mit mehr als 25 Menschen. Auch sind nun Lautsprecher bei solchen Führungen verboten. Die Maßnahmen sollen helfen, den Massentourismus und seine negativen Auswirkungen einzuschränken, wie auch die jüngste Einführung von Tagestickets.

King-Charles-Scheine

Großbritannien-Reisende könnten mit neuem Geld in Berührung kommen. Ab dem 5. Juni kommen Scheine mit dem Abbild von König Charles III. in Umlauf.

Wichtig für Rentner: Fünf Änderungen im Juni

  1. Änderung: Rentenerhöhung 2024 startet Mitte Juni 2024

Die Rentenerhöhung startet Mitte Juni 2024. Der Postrentenservice der Deutschen Rentenversicherung druckt fleißig für gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Rentenanpassungsbescheide. Die Reihenfolge ist auch vorgegeben. Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, sind zuerst dran, Rentner die die Rente nachschüssig erhalten, dann später. Die gesamte Aktion läuft bis Ende Juli 2024, bis alle Rentner den Bescheid erhalten haben.

  1. Änderung: Bundesrat stimmt Rentenerhöhung 2024 zu

Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 14.06.2024 in seiner 1.045 Plenarsitzung der Rentenanpassung 2024 zustimmen, so wie sie von der Bundesregierung beschlossen wurde. Rentnerinnen und Rentner erhalten in Deutschland ab Juli 2024 = 4,57 Prozent mehr Rente.

  1. Änderung: Zahlung der Rente im Juni 2024

Die Zahlung der gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Thema. Und wie immer geht es um den Rentenzahltermin. Diesmal für den Juni 2024. Zahltag ist gesetzlich immer der letzte im Monat, wenn dieser Tag nicht ein Feiertag, Samstag oder ein Sonntag wäre. Der letzte Tag im Monat Juni ist ein Sonntag, der 30.06.2024. Dieser Tag ist kein Rentenzahltag. Auch der Samstag der 29.06.2024 ist kein Rentenzahltag. Insoweit schiebt sich zu Gunsten 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner der Zahltag der Rente auf den 28.06.2024, ein Freitag vor. Der 28.06.2024 ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Juni 2024, er ist kein gesetzlicher Feiertag. Alle rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ob vorschüssig oder nachschüssig erhalten am 28. Juni 2024 ihre Rente gezahlt.

  1. Änderung: Diese Geburtsjahrgänge können ab Juni 2024 erstmals ihre Rente bekommen
  • Die Regelaltersrente können die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1958 bis einschließlich 01.06.1958 mit Vollendung des 66. Lebensjahres bekommen. Sie benötigen 5 Jahre allgemeine Wartezeit und den Rentenantrag.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte können ab dem 01.06.2024 erstmals die Geburtsjahrgänge vom 02.05.1961 bis einschließlich 01.06.1961 erreichen. Die Versicherten benötigen 35 Jahre Wartezeit und ebenfalls den Rentenantrag.
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.09.1962 bis zum 01.10.1962 können mit Nachweis eines Grades der Behinderung von 50 und 35 Jahren Wartezeit erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Die Geburtsjahrgänge vom 02.01.1960 bis einschließlich 01.02.1960 können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten am 01.06.2024 in die abschlagsfreie Altersrente gehen, wenn sie 45 Jahre Wartezeit nachweisen können.
  1. Änderung: Das Staatsangehörigkeitsrecht ändert sich am 26.06.2024

Wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will, muss verschiedene Hürden überspringen, diese sollen gesenkt werden. Die wichtigste Neuerung ist, dass es ab dem 26.06.2024 möglich sein wird, zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft eine bestehende andere zu behalten. Die Zeit die Ausländer in Deutschland leben müssen, um die Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird von 8 auf 5 Jahre gesenkt. Kinder von Eltern, die beide keinen deutschen Pass besitzen, aber einer der Eltern fünf Jahre und mehr rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, bekommen nach ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt sicher noch mehr wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Monat Juni 2024. Aus unserer Sicht die Änderungen, die für Sie vielleicht am Interessantesten sein könnten! Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

 

Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Niedersächsisches Finanzgericht, Newsletter 4/2024 vom 07.05.2024

ZUR ERMÄSSIGTEN BESTEUERUNG VON ABFINDUNGEN

Az. 2 K 52/23, 2 K 72/23 – Urteile vom 15.02.2024

Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber. Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber, aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben.

Rechtsmittel eingelegt; BFH-AZ: IX B 34/24, IX B 37/24

Az. 2 K 55/23, 2 K 71/23 – Urteile vom 15.02.2024

Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Wahlrecht des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit früherem Arbeitgeber oder auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und eine vom früheren Arbeitgeber auszuzahlende weitere Abfindung. Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber, aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben. Nichts anderes gilt für die vom kündigenden Arbeitgeber gezahlte Abfindung in dem Fall, dass sich der Arbeitnehmer bei einem vom früheren Arbeitgeber eingeräumten Wahlrecht nicht für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber, sondern für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und eine vom früheren Arbeitgeber zur Vermeidung von Einnahmeverlusten auszuzahlende weitere Abfindung entscheidet.

Rechtsmittel eingelegt; BFH-AZ: IX B 36/24, IX B 38/24