Amazon-Rechnungen

Amazon hat ab August 2024 die Abrechnung mit hunderttausenden Onlinehändlern von Reverse-Charge (13b UStG) auf eine Abrechnung mit Umsatzsteuer umgestellt. (Unsere Vermutung: Amazon macht sich bereit für die E-Rechnung).

Das bedeutet, dass hunderttausende Onlinehändler nicht nur ihre Buchhaltung umstellen müssen. Sie werden auch temporär finanziell belastet, weil sie die bezahlte Umsatzsteuer aus den Gebührenabrechnungen erst Wochen oder Monate später als Vorsteuer von ihrem Finanzamt erstattet bekommen.

Falls es eine Erstattung gibt: Leider hat Amazon es versäumt, wesentliche Elemente einer ordnungsgemäßen Rechnung umzusetzen. Ohne ordnungsgemäße Rechnung jedoch kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.

So fehlen u.a. der genaue Leistungszeitraum und die genaue Leistungsbeschreibung. All das war im Rahmen des bisherigen Reverse-Charge-Verfahrens nicht erforderlich.

Es bleibt zu hoffen, dass Amazon hier schnell handelt.

Ein kleiner Tipp an Amazon: Packt einfach die ID-Nummer des jeweiligen Settlement-Reports. Dann hätte man eine Verbindung zwischen der rudimentären Rechnung und den fehlenden Rechnungspflichtangaben aus dem Abrechnungsbericht (Settlement-Report).