Abzug von Steuerberatungskosten für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (Hessisches FG, Urteil v. 22.2.2024 – 10 K 1208/23, vorläufig nicht rechtskräftig).

Hintergrund: Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei einer Mindestbeteiligung von 1 %. Der Veräußerungsgewinn ist nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Einen darüber hinausgehenden Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) sieht § 17 EStG – anders als andere Einkunftsarten – nicht vor (vgl. BFH, Urteil v. 9.10.2013 – IX R 25/12, BStBl 2014 II S. 102).