Diese Minijob-Möglichkeiten haben Schüler

Wer sich für einen Minijob in den Ferien entscheidet, kann entweder einen Minijob mit Verdienstgrenze oder einen kurzfristigen Minijob ausüben.

  1. Kurzfristige Minijobs – Die Dauer ist entscheidend

Wird der Ferienjob nur in wenigen Wochen ausgeübt, bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an. Die kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf einen Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt. Sie findet also nicht dauerhaft oder regelmäßig statt, sondern wird nur gelegentlich ausgeübt. Der kurzfristige Minijob ist daher als Ferienjob gut geeignet. Er ist sozialversicherungs- und beitragsfrei, aber steuerpflichtig.

Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstbeschränkung. Wenn der monatliche Verdienst jedoch 538 Euro übersteigt, prüfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Berufsmäßig wird eine Beschäftigung immer dann ausgeübt, wenn mit dem Einkommen der Lebensunterhalt gesichert wird. Schülerinnen und Schüler üben ihre kurzfristige Beschäftigung in der Regel nicht berufsmäßig aus.

Ausnahme: Wurde die Schulausbildung bereits beendet und ist anschließend eine berufliche Ausbildung geplant, dann ist auch hier von Berufsmäßigkeit auszugehen.

Berufsmäßig ausgeübte Ferienjobs sind dann keine Minijobs mehr. Bei der Beurteilung hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unser Magazin-Beitrag „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“ oder auch die „Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit“.

Wenn Sie noch mehr über kurzfristige Beschäftigungen wissen möchten, lesen Sie unseren Beitrag „Kurzfristige Minijobs: Erntehelfer haben jetzt Saison“.

  1. Minijobs mit Verdienstgrenze – Auch über die Ferien hinaus möglich

Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden können, kann der Ferienjob auch als Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Soll der Job zum Beispiel nicht nur in den Ferien, sondern auch neben der Schule ausgeübt werden, kann man einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Dieser kann dauerhaft und regelmäßig ausgeübt werden.

In einem Minijob mit Verdienstgrenze kann man bis zu 538 Euro durchschnittlich im Monat verdienen.

Insgesamt können Minijobberinnen und Minijobber in einem Jahr (12 Monate) bis zu 6.456 Euro verdienen. Wie die Verdienstgrenze ermittelt wird und was weiterhin zu beachten ist, erläutern wir auf unserer Internetseite „Der Minijob mit Verdienstgrenze“.

Minijobs mit Verdienstgrenze wirken sich auch als Ferienjob positiv auf die Rente aus. Minijobberinnen und Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Auf unserer Internetseite erklären wir die Vorteile. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Beschäftigte im Minijob jederzeit befreien lassen. Dann fällt die umfängliche Absicherung jedoch weg.

Minijobs mit Verdienstgrenze sind stets steuerpflichtig. Die Wahl zur Art der Besteuerung haben die Arbeitgeberinnen oder die Arbeitgeber. Sie entscheiden zwischen der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent oder der individuellen Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers.

Wenn sich die Minijobberin oder der Minijobber für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entscheidet und der Verdienst pauschal versteuert wird, erhalten Beschäftigte das Geld in der Regel ohne Abzüge ausgezahlt.

Was es beim Mindestlohn zu beachten gibt

Der Mindestlohn gilt generell auch für Minijobberinnen und Minijobber in Ferienjobs. Diese Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 12,41 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 12,82 Euro.

Bei minderjährigen Beschäftigten können jedoch Ausnahmen gelten, wenn diese noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Umfangreiche Informationen zum Mindestlohn bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ferienjob finden – So geht´s!

Wer einen abwechslungsreichen Ferienjob sucht und gleichzeitig etwas Gutes tun möchte, ist bei der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale genau richtig.

Ob Rasenmähen in der Nachbarschaft, Kinderbetreuung oder Tiersitting – hier findet jeder das Passende. Bei der Haushaltsjob-Börse können Privathaushalte oder potentielle Minijobberinnen und Minijobber kostenlos Hilfe suchen oder anbieten. Auch den passenden Ferienjob kann man hier finden.

Aber auch im gewerblichen Bereich werden regelmäßig Minijobs angeboten. Viele Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber suchen Minijobber zur Unterstützung. Kellnern gehört zu den beliebtesten Ferienjobs. Aber auch Jobs in der Eisdiele, im Lieferservice oder hinter der Supermarktkasse sorgen für spannende Ferientage.