Kindergeld: Neue Dienstanweisung erlassen

Das BZSt hat eine neue Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) mit Stand 2024 erlassen (BZSt v. 30.4.2024 – St II 2 – S 2280-DA/23/00001).

Hierzu führt das BZSt u.a. weiter aus:

  • Die DA-KG Stand 2024 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2024geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG relevanten Vorschriften.
  • Die Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 31.12.2023veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des BZSt.
  • Die DA-KG 2024 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.