Vermögenswirksame Leistungen: Anwendung des 5. VermBG

Das BMF hat zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 01.01.2024 unter Berücksichtigung der jüngsten gesetzlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz i. V. m. der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 31.05.2024 – IV C 5 – S 2439/19/10003 :005).

Hinweis:

Das Schreiben ersetzt ab dem 01.01.2024 die BMF-Schreiben v. 29.11.2017 (BStBl 2017 I S. 1626) und v. 17.04.2018 (BStBl 2018 I S. 630).

Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.