Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse

Kostenerstat­tungen eines kirch­lichen Arbeit­gebers an seine Beschäf­tigten für die Erteilung erweiterter Führungs­zeug­nisse, zu deren Einholung der Arbeit­geber zum Zwecke der Präven­tion gegen sexualisierte Gewalt kirchen­rechtlich ver­pflichtet ist, führen nicht zu Arbeits­lohn (BFH, Urteil v. 08.02.2024 – VI R 10/22; veröf­fent­licht am 10.05.2024).