Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

  • 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraum­bezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war.

FGO § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 4

BFH-Urteil vom 12.03.2024, IX R 9/23 (IX R 38/15) (veröffentlicht am 10.05.2024)