Schätzungsbefugnis für Altkassen
Zur Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt und zur zeitlichen Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat der BFH entschieden.
Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten (BFH, Urteil v. 28.11.2023 – X R 3/22; veröffentlicht am 11.04.2024).