Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer ist keine Masseverbindlichkeit, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt (FG Münster, Urteil v. 25.01.2024 – 10 K 1934/21 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 6/24).