Gewerbesteuer: Keine Gewährung der erweiterten Kürzung

Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2023 – 14 K 1546/22 G; Revision zugelassen).