Erstattung von auf Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren

Die Steuerbarkeit der Erstat­tung von auf der Fonds­ebene erho­benen Verwal­tungs­gebühren durch den Invest­ment­manager an den Inhaber eines Invest­ment­anteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 3 des EStG stützen. Diese Regelun­gen werden durch die speziel­lere und ab­schließende Regelung zur Steuer­barkeit laufender Fonds­erträge in § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 InvStG (2004) verdrängt. Die Erstat­tung ist aus diesem Grund auch nicht als Rück­fluss zuvor auf der Fonds­ebene steuer­mindernd abge­zogener Werbungs­kosten an den Anleger steuer­bar (BFH, Urteil v. 24.10.2023 – VIII R 8/20; veröffent­licht am 25.01.2024).