Verzicht auf ein Nießbrauchrecht

Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts stellt keinen Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 EStG dar, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang (FG Münster, Urteil v. 12.12.2023 – 6 K 2489/22 E; Revision zugelassen).