Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßig­keit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Recht­sprechung) (BFH, Beschluss v. 13.09.2023 – XI B 38/22 (AdV); veröffentlicht am 11.01.2024).