Spekulationsgeschäft: zur Erbmasse gehörendes Grundstück

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen BMF, Schreiben v. 14.03.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, Rz 43) (BFH, Urteil v. 26.09.2023 – IX R 13/22; veröffentlicht am 11.01.2023). Hintergrund: Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt