Bundesregierung beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Die Bundesregierung hat am 15.11.2023 die vom BMAS vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Mit der Verordnung hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich umgesetzt.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 15.11.2023