Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 (BMF)

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 21.11.2023 – Z IV C 5 – S 2353/19/10010 :005).

Hinweis:

Die Übersicht über die ab 01.01.2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.