Steuerbarkeit von Sachzuwendungen an Privatkunden

Sachzu­wendun­gen eines Kredit­instituts an seine Privat­kunden, die der Pflege der Geschäfts­beziehung dienen, führen nicht zur Pauschal­versteue­rung nach § 37b Abs. 1 EStG (BFH, Urteil v. 09.08.2023 – VI R 10/21; veröffent­licht am 09.11.2023). Hintergrund: Gem. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können Steuer­pflichtige die Einkommen­steuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschafts­jahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin verein­barten Leistung oder Gegen­leistung erbracht werden, und die nicht in Geld bestehen, mit einem Pausch­steuersatz von 30 % erheben; Entsprechendes gilt nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für alle innerhalb eines Wirtschafts­jahres gewährten Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.