Das einheitliche Ladekabel kommt

Das Bundeskabinett hat am 25.10.2023 der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.

Hierzu führt das BMWK u. a. weiter aus:

  • Mit dem einheitlichen Ladegerät wird für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden – gleichzeitig entsteht weniger Elektronikabfall. Bisher fallen pro Jahr durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an.
  • Im Jahr 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft, und jeder Verbraucher besitzt im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen er zwei regelmäßig benutzt.