Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung

Hiermit möchten wir Sie kurz über eine beim BFH anhängige Rechtsfrage zu Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung informieren.

Anhängiges Verfahren:

Beim BFH neu anhängig geworden ist die Frage, ob Stellplatzkosten zu den

  1. sonstigen allgemein abzugsfähigen Mehraufwendungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) oder 2.  zu den monatlich auf 1.000 € begrenzten Unterkunftskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) zählen?