Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden (OLG Frankfurt a.M. Urteil v. 8.5.2023 – 1 Ss 276/22).