BeSt: Verpflichtung zur Priorisierung der Registrierung („fast lane“)

Haben Steuerberater den Registrierungsbrief der BStBK noch nicht erhalten, sind sie verpflichtet sich rechtzeitig vor einer Klageerhebung über die „Fast Lane“ zum besonderen Steuerberaterpostfach anzumelden und sich so in die Lage zu versetzen, die Klageschrift als elektronisches Dokument übermitteln zu können (FG Nürnberg, Urteil v. 11.07.2023 – 6 K 177/23).