Steueroasen-Abwehrgesetz: Gesteigerte Mitwirkungspflichten

Das BZSt weist darauf hin, dass das Online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen wird.

Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.

Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.