Operative Fettabsaugung als agB

Aufwendungen für eine operative Fettab­saugung (Liposuktion) zur Behand­lung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärzt­lichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheini­gung eines Medizini­schen Dienstes der Kranken­versicherung als außer­gewöhn­liche Belastung zu berück­sichtigen sein (BFH, Urteil v. 23.03.2023 – VI R 39/20; veröffent­licht am 29.06.2023).