Steuersatz für Werbemittel aus dem Food-Bereich

Im Rahmen der zollrecht­lichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwen­dungs­zweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigen­schaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuer­satz­ermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebens­mittel unab­hängig hiervon zu Werbe­zwecken geliefert werden (BFH, Urteil v. 23.02.2023 – V R 38/21; veröffent­licht am 11.05.2023).