Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das BMF hat die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 01.01.2023) aktualisiert (BMF, Schreiben v. 03.05.2023 – III C 3 – S 7155-a/19/10001 :004).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Seit Veröffentlichung der Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, durch Schreiben v. 09.12.2022 sind Änderungen der Schreibweise, Adressänderungen und Änderungen durch Umfirmierung, die von Relevanz sind und bereits zum 01.01.2023 hätten Berücksichtigung finden müssen, bekannt geworden.
  • Da diese Änderungen für in die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 UStG zwingend erforderlich sind, erfolgt ausnahmsweise eine unterjährige Aktualisierung der Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben.
  • Die aktualisierte Fassung der Liste (Anlage) tritt an die Stelle der Liste, die dem BMF-Schreiben v. 09.12.2022 – III C 3 – S 7155-a/19/10001 :004 (2022/1229966), BStBl I S. 1679, beigefügt war.