Achtung Schlussabrechnungen – Fristablauf am 30. Juni 2023

Prüfende Dritte, die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I, II, III und die November- und Dezemberhilfe („Paket 1“) sowie für die Überbrückungshilfe III Plus und IV („Paket 2“) erstellen, müssen bis spätestens 30. Juni 2023 für ihre Mandanten im digitalen Antragsportal Organisationsprofile anlegen. Über das Antragsportal kann sodann eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen bis 31. Dezember 2023 einzeln beantragt werden.

Wichtig: Wird bis zum 30. Juni 2023 ein Organisationsprofil im Antragsportal nicht angelegt, hat dies zur Folge, dass die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden muss. Zudem werden Zinsen ab Auszahlung der Hilfen fällig.