Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

Der bisherige Eigentümer eines Kfz muss beweisen, dass sich der Erwerber des gebrauchten Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht hat vorlegen lassen, wenn sich der Erwerber auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft (BGH, Urteil v. 23.09.2022 – V ZR 148/21).