Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter

Die Bundesregierung hat am 28.09.2022 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagene Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen.
Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:
• Um Arbeitsplätze in der Leiharbeit zu sichern, wird ab 01.10.2022 erneut eine Regelung geschaffen, die das Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer öffnet.
• Die Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende 2022. Parallel hierzu wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.09.2022) auf den Weg gebracht.