Rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Die nachträgliche Korrek­tur von Rech­nungen entfal­tet im Hinblick auf die Voraus­setzun­gen des § 14a Abs. 7 UStGkeine Rück­wirkung (An­schluss an das EuGH-Urteil v. 8.12.2022 – C-247/21, Luxury Trust Automobil, EU:C:2022:966, (BFH, Urteil v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20); veröffentlicht am 19.9.2024).
Hintergrund: Streitig ist, ob fehlerhaft behandelte inner­gemein­schaft­liche Dreiecks­geschäfte mit Rückwirkung umsatz­steuer­recht­lich korrigiert werden können.