Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Vorauszahlung

Grundsätzlich sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wurde, nicht gem. § 35a EStG abzugsfähig (FG Düsseldorf, Urteil v. 18.7.2024 – 14 K 1966/23 E).