Belegausgabe- und Mitteilungspflicht bei Kassensysteme

In den Empfehlungen des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024 steht eine Ergänzung zu Paragraf 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und Nr. 10 AO:

Die Missachtung der Belegausgabe- und Mitteilungspflicht kann zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Damit sind Bußgelder in den Fällen möglich, in denen im Zusammenhang mit einem Kassensystem keine Belege ausgegeben werden (können) und dies auch bei Verstößen gegen die An- und Abmeldepflicht der Kassensysteme. Die Meldepflicht für Kassensysteme kann ab 1.1.2025 erfüllt werden (MeinElster/Eric-Schnittstelle).