Unwetterschäden: Finanzministerien helfen in der Not

Mehrere Bundesländer veröffentlichen Katastrophenerlasse mit steuerlichen Billigkeitsregelungen

In den letzten Monaten ist Deutschland mehrfach von heftigen Unwettern getroffen worden. Ob die Sturmflut an der Ostseeküste, die Flutkatastrophe im Ahrtal oder die Hochwasserlagen im Saarland und im Süden des Landes. Überall stehen Menschen vor großen Herausforderungen. An fällige Steuern denken Betroffene dabei sicher nicht als Erstes. Und damit zu den vielen Sorgen nicht auch noch Probleme mit dem Finanzamt kommen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, die Geschädigte durch Billigkeitsmaßnahmen unterstützen sollen.

Gleiche Maßnahmen in allen Bundesländern

Zum aktuellen Zeitpunkt haben folgende Bundesländer Erlasse mit Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht:

  • Rheinland-Pfalz (Flut im Ahrtal Juli 2021, Fristen bereits abgelaufen)
  • Schleswig-Holstein (Ostsee-Sturmflut Oktober 2023)
  • Saarland (Hochwasser Mai 2024)
  • Baden-Württemberg (Hochwasser Mai/Juni 2024)
  • Bayern (Hochwasser Mai/Juni 2024)

Die Erlasse sind inhaltlich größtenteils deckungsgleich, unterscheiden sich meist lediglich in der zeitlichen Anwendung. Folgende Maßnahmen sind Teil der Hilfe für Betroffene:

  • Stundungen im vereinfachten Verfahren
  • Möglichkeit von Ratenzahlungen
  • Vollstreckungsaufschub
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachter Spendennachweis
  • Spendenaktionen unschädlich für Gemeinnützigkeit von Körperschaften
  • Vereinfachter Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen ohne steuerlich nachteilige Folgen
  • Sonderabschreibungen für Wiederaufbau und Wiederbeschaffungen
  • Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft (teilweise Erlass der Einkommensteuer)
  • Lohnsteuerfreie Unterstützung für Arbeitnehmer möglich
  • Vereinfachungsregelungen für Vermieter
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände wie Hausrat oder Kleidung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Zeitliche Anwendung

Die zeitliche Anwendung der Maßnahmen unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Übersicht wird laufend aktualisiert:

Maßnahmen Schleswig-Holstein Saarland Baden-Württemberg Bayern
Für bis xx.xx.xxxx fällige Steuern 31.01.2024 30.09.2024 31.10.2024 31.10.2024
·          Stundung bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025
·          Stundung mit Ratenzahlung 31.10.2024 31.05.2025 30.06.2025 30.06.2025
·          Anpassung Vorauszahlungen bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025
Spendennachweis vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025
Betriebsausgaben vereinfacht bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025
steuerfreie geldwerte Vorteile (Zufluss) bis 30.04.2024 31.12.2024 31.01.2025 31.01.2025