Reitlehrerin ohne eigene Pferde sozialversicherungspflichtig

Eine Reitlehrerin ist i.d.R. abhängig beschäftigt, wenn sie vereinseigene Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und kein unternehmerisches Risiko trägt (Hessisches LSG, Urteil v. 2.5.2024 – L 1 BA 22/23; Revision nicht zugelassen).