Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

Die Bewertungs­vor­schrif­ten der §§ 218 ff. BewG i.d.F. des Grund­steuer-Reform­gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aus­setzungs­ver­fahren gemäß § 69 Abs. 3 FGO gebo­tenen summa­rischen Prüfung verfas­sungs­konform dahin auszu­legen, dass auf der Ebene der Grund­steuer­wert­fest­stellung im Einzel­fall der Nach­weis eines niedrige­ren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regel­mäßig der Nachweis erforder­lich, dass der Wert der wirt­schaft­lichen Einheit den fest­gestell­ten Grund­steuer­wert derart unter­schreitet, dass sich der fest­gestellte Wert als erheb­lich über das normale Maß hinaus­gehend erweist (BFH, Beschluss v. 27.05.2024 – II B 78/23 (AdV); veröf­fent­licht am 13.06.2024).