Änderungen bei den GoBD ab dem 01.04.2024

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 11.03.2024 wesentliche Änderungen an den GoBD eingeführt, die bereits seit dem 01.04.2024 in Kraft sind. Diese Neuerungen betreffen insbesondere die Datenüberlassung bei Betriebsprüfungen und erweitern die Schätzungsbefugnisse. Eine entscheidende Änderung ist, dass Buchhaltungsdaten künftig ihre Beweiskraft verlieren, wenn sie nicht über die vorgeschriebenen Schnittstellen bereitgestellt werden. Das unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben genau zu erfüllen. Zudem wird nun der Begriff „Datenüberlassung“ statt „Datenträgerüberlassung“ verwendet, was den Weg für Datentransferportale öffnet. Weiterhin wurden der Beschreibungsstandard für die Datenüberlassung aktualisiert und erstmals Anforderungen an die index.xml festgelegt. Es bleibt jedoch unklar, ob ausschließlich .csv-Dateien verwendet werden dürfen. Bestimmte Formate wie LOTUS 123 und ASCII Druckdateien werden ab sofort nicht mehr unterstützt. Diese Änderungen und der Diskussionsentwurf zur DSFinVBV deuten darauf hin, dass die Finanzverwaltung zukünftig ein höheres Maß an Standardisierung in der Betriebsprüfung anstrebt. Dies könnte die Effizienz des Prüfungsprozesses erhöhen, jedoch auch zusätzlichen Aufwand für Steuerpflichtige bedeuten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die nächsten BP-Eröffnungen werden es zeigen.