Leasing-Sonderzahlung bei EÜR

Nach einer Entscheidung des VIII. BFH-Senats hat ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger im Rahmen einer Nutzungseinlage eine Leasingsonderzahlung für einen teilweise betrieblich genutzten Pkw den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen.

Der Anteil der Leasingsonderzahlung an den jährlichen Gesamtaufwendungen für die betrieblichen Fahrten eines Jahres sei danach kumulativ aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern des jeweiligen Jahres und zeitanteilig nach dem Verhältnis der im jeweiligen Jahr liegenden vollen Monate und der Laufzeit des Leasingvertrags zu bestimmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Leasingsonderzahlung dazu diene, die monatlichen Leasingraten während des Vertragszeitraums zu mindern (Az. VIII R 1/21).