Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber

Das im Rahmen einer Netto­lohn­verein­barung an den Arbeit­geber abge­tretene und an diesen gezahlte Kinder­geld mindert im Jahr der Zahlung den Brutto­arbeits­lohn des Arbeit­nehmers (BFH, Urteil v. 08.02.2024 – VI R 26/21; veröf­fent­licht am 10.05.2024).