Verfahrensrecht: Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der FGO vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung (BFH, Beschluss v. 08.05.2024 – II R 3/23; NV, veröffentlicht am 23.05.2024).