Erinnerung an die Vorlage der Liste der Gesellschafter beim Berufsregister

Gemäß § 76e Abs. 1 StBerG haben alljährlich die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 76e Abs. 1 StBerG, eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse zu ersehen sind, bei der zuständigen Steuerberaterkammer einzureichen.

Sind seit der Vorlage der letzten Liste keine Veränderungen hinsichtlich der Person der Gesellschafter und des Umfanges ihrer Beteiligung eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung (§ 76e Abs. 1 StBerG).

Ein Formular-Vordruck steht für Sie auf unserer Homepage www.stbk-muc.de im geschützten Mitgliederbereich unter Downloads – Gesellschaften zum Download bereit. Die Mitteilung kann auch mittels einfachen Briefs oder via E-Mail erfolgen.