Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BFH-Urteil vom 08.02.2024, VI R 10/22 (veröffentlicht am 10.05.2024)