BFH: Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen

  1. Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehö­rigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
  2. Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

BFH-Urteil vom 27.03.2024, VI R 5/22 (veröffentlicht am 10.05.2024)