Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

  1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunter­nehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwand­lungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Grün­dung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft.
  2. Stille Reserven durch nicht realisierte Wertsteigerungen, mit deren Realisie­rung im Falle einer Betriebsveräußerung zu rechnen ist oder die im Falle einer Betriebsaufgabe zu steuerbaren Einkünften führen, sind zur Ermittlung des Totalgewinns oder ‑verlusts bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht auch dann anzusetzen, wenn sie nicht in einem bei Betriebsbeginn vorliegenden Be­triebskonzept berücksichtigt worden sind.

AO § 165 Abs. 1 Satz 1, § 165 Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 181 Abs. 1 Satz 1 EStG § 2 Abs. 1, § 13, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 1 bis 3 FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG § 24