Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

Berücksichtigung des positiven Eigenkapitals einer durch den Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzenen GmbH als Einlage

 

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 09/2024 vom 29.04.2024

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19. März 2024 (Az. 15 K 15090/22) entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.